Versendung durch *
Zeitpunkt der Änderung oder Schadendatum
Vertragssparten
Neuer Kontoinhaber: *
Anrede *
Anrede Ansprechparter *

hiermit beantrage ich/wir die Änderung beziehungsweise Berichtigung des in der Versicherungspolice hinterlegten Namens des Versicherungsnehmers. Der bisher in den Vertragsunterlagen geführte Name ist nicht mehr korrekt, da eine Änderung aufgrund von (z. B. Heirat, Scheidung, behördlicher Namensänderung oder eines Schreibfehlers) erfolgt ist. Ich bitte daher darum, den zu aktualisieren und dem VN und uns die Änderung zu bestätigen.

Kontaktverbot

Eine Kontaktaufnahme durch Vermittler, Vertriebsorganisationen oder sonstige Vertriebspartner zu Werbe-, Beratungs- oder Rückgewinnungszwecken wird ausdrücklich nicht gewünscht. Etwaige Einwilligungen werden widerrufen; der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Direktwerbezwecken wird gemäß Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO widersprochen. Auf § 7 UWG wird hingewiesen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wurden vom Versicherungsnehmer mit der künftigen Betreuung und Verwaltung des oben genannten Versicherungsvertrages beauftragt. Eine entsprechende Maklervollmacht ist diesem Schreiben in Kopie beigefügt.

Bitte schlüsseln Sie den Vertrag mit Wirkung zum angegebenen Umstellungstermin auf unsere Vermittlernummer und führen Sie uns ab diesem Zeitpunkt als betreuenden Versicherungsmakler. Soweit mit Ihrem Hause eine entsprechende Courtagevereinbarung besteht, bitten wir ab diesem Zeitpunkt um Zuordnung der vereinbarten Bestands- bzw. Betreuungscourtage.

Die vertragsbezogene Korrespondenz soll weiterhin unmittelbar mit dem Versicherungsnehmer erfolgen. Wir bitten jedoch darum, uns von wesentlichen vertragsbezogenen Schreiben, Mitteilungen und Vertragsänderungen jeweils eine Kopie zur Verfügung zu stellen.

Für die Übernahme in unsere Betreuung bitten wir um Übersendung, soweit vorhanden bzw. einschlägig, von:

  • einer Kopie des ursprünglichen Versicherungsantrages einschließlich Nachträgen,

  • einer Kopie der aktuellen Versicherungspolice,

  • einem aktuellen Vertrags-, Rückkaufs-, Depot- bzw. Wertestand,

  • sowie einer Kopie der bei Antragstellung bzw. Vermittlung erstellten Beratungs- und Vermittlungsdokumentation.

Die Betreuungsübernahme erfolgt ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft. Eine rückwirkende Übernahme der Verantwortung für die ursprüngliche Beratung, Vermittlung, Antragstellung oder dort abgegebene Erklärungen und Angaben ist damit nicht verbunden. Eine Prüfung der ursprünglichen Antragstellung oder Beratung erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich gesondert beauftragt wird.

Sollten Sie die Originalvollmacht zur Einsichtnahme benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit. Diese kann Ihnen im Original übersandt werden und ist nach erfolgter Einsichtnahme unverzüglich an uns zurückzusenden.

Bitte bestätigen Sie uns die Betreuungsumstellung, den Umstellungstermin und die Zuordnung zu unserer Vermittlernummer schriftlich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten den Versicherungsnehmer in dieser Angelegenheit. Eine entsprechende Vollmacht ist diesem Schreiben beigefügt.
Sollten Sie die Vorlage der Originalvollmacht wünschen, besteht die Möglichkeit, diese einzusehen. Bitte teilen Sie uns dies gegebenenfalls mit. Die Originalvollmacht ist nach Prüfung bzw. Einsichtnahme unverzüglich an uns zurückzusenden.

Hiermit kündigen wir den oben genannten Vertrag zum angegebenen Kündigungstermin, hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin.

Sollte der gewünschte Kündigungstermin aufgrund einer nicht eingehaltenen Kündigungsfrist nicht möglich sein, bitten wir um Beendigung des Vertrages zum nächstmöglichen Termin. Bis dahin gegebenenfalls noch geschuldete Beiträge sind mit dem vorhandenen Vertragsguthaben bzw. Rückkaufswert zu verrechnen oder gesondert in Rechnung zu stellen.

Berechnung des Rückkaufswertes und etwaiger Abzüge
Bei der Ermittlung des Rückkaufswertes bitten wir um vollständige Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 169 VVG sowie der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Insbesondere bitten wir darum, einen bei Vertragsbeendigung vorgenommenen Stornoabzug oder sonstigen Abzug gesondert auszuweisen und dessen konkrete Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Nach § 169 Abs. 5 VVG ist ein Abzug vom Rückkaufswert nur zulässig, wenn dieser vereinbart, beziffert und angemessen ist. Ein Abzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist nach § 169 Abs. 5 Satz 2 VVG unwirksam.
Bitte teilen Sie uns daher schriftlich mit:

  • den zum Kündigungstermin maßgeblichen Rückkaufswert bzw. das auszuzahlende Vertragsguthaben,
  • die bei dessen Berechnung zugrunde gelegten Rechnungswerte,
  • die Höhe etwaiger Abschluss-, Vertriebs- oder sonstiger Kosten, soweit diese für die Berechnung des Rückkaufswertes oder der Auszahlung von Bedeutung sind,
  • die konkrete Höhe eines gegebenenfalls vorgenommenen Stornoabzugs oder sonstigen Abzugs,
  • die vertragliche und gesetzliche Grundlage dieses Abzugs sowie die verwendete Berechnungsmethode,
  • sowie den endgültigen Bruttoauszahlungsbetrag vor einem etwaigen Steuerabzug.

Soweit für den Vertrag einschlägig, bitten wir bei der Berechnung auch um Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Rückkaufswert, zu Abschluss- und Vertriebskosten sowie zu Stornoabzügen.

Steuerliche Berechnung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
Da es sich um einen nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Versicherungsvertrag handelt, bitten wir zusätzlich um eine vollständige steuerliche Berechnung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

Danach ist bei einem Rückkauf grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf diese Leistung entrichteten Beiträge maßgeblich. Dieser Unterschiedsbetrag kann auch negativ sein.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 14.03.2017 – VIII R 25/14 bestätigt, dass § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG auch auf negative Unterschiedsbeträge zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der entrichteten Beiträge Anwendung findet.
Wir bitten deshalb um gesonderte schriftliche Mitteilung:

  • der für steuerliche Zwecke angesetzten Versicherungsleistung,
  • der Summe der nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG berücksichtigten entrichteten Beiträge,
  • des daraus errechneten positiven oder negativen Unterschiedsbetrages,
  • sowie gegebenenfalls der darauf einbehaltenen Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Soweit sich aus der Vertragsbeendigung ein negativer Unterschiedsbetrag bzw. Verlust aus Kapitalvermögen ergibt, bitten wir ausdrücklich um Ausstellung bzw. Übersendung einer entsprechenden Berechnung des Versicherungsunternehmens zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt.
Nach den Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen sind negative Kapitalerträge aus inländischen Versicherungsverträgen im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Regel durch eine entsprechende Berechnung des Versicherungsunternehmens nachzuweisen.


Abschluss- und Vermittlungskosten
Bitte bestätigen Sie ferner, welche Abschluss- und Vermittlungskosten bei der steuerlichen Ermittlung des Unterschiedsbetrages bereits über die entrichteten Versicherungsbeiträge berücksichtigt worden sind.


Soweit der Versicherungsnehmer aufgrund eines gesonderten Vertrages mit einem Versicherungsvermittler Vermittlungsgebühren oder Vermittlungsprovisionen unmittelbar selbst gezahlt hat, bitten wir – nach Vorlage eines entsprechenden Zahlungsnachweises – um deren Berücksichtigung bei der steuerlichen Berechnung des Unterschiedsbetrages gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.

Nach den hierzu ergangenen Verwaltungsanweisungen des Bundesministeriums der Finanzen ist eine aufgrund eines gesonderten Vertrages vom Versicherungsnehmer an einen Versicherungsvermittler gezahlte Vermittlungsprovision bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages ertragsmindernd anzusetzen. Für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs ist die Zahlung gegenüber dem Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
Wir bitten deshalb, uns gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen bzw. Zahlungsnachweise Sie hierfür benötigen.


Steuerbescheinigung
Soweit aus der Vertragsbeendigung positive Kapitalerträge entstehen, bitten wir um Ausstellung der entsprechenden Steuerbescheinigung gemäß § 45a EStG. Soweit sich dagegen ein negativer Kapitalertrag ergibt, bitten wir – wie vorstehend ausgeführt – um eine nachvollziehbare Berechnung des negativen Unterschiedsbetrages zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt.

Summe der gezahlten Beiträge
Bitte teilen Sie uns außerdem die Gesamtsumme der während der Vertragslaufzeit entrichteten und für die steuerliche Berechnung berücksichtigten Beiträge mit. Soweit erforderlich, wird diese Auskunft zugleich auf Grundlage des § 155 VVG verlangt.

Auszahlung
Das auszuzahlende Guthaben ist auf das im Vertrag hinterlegte Konto des Versicherungsnehmers zu überweisen. Die bestehende Einzugsermächtigung bzw. das SEPA-Lastschriftmandat wird mit Beendigung des Vertrages widerrufen. Soweit aufgrund der maßgeblichen Kündigungsfrist noch Beiträge bis zum tatsächlichen Vertragsende geschuldet sein sollten, sind diese vorrangig mit dem Vertragsguthaben zu verrechnen oder gesondert in Rechnung zu stellen.

Sollte die Auszahlung ganz oder teilweise der Kapitalertragsteuer unterliegen und die Berücksichtigung eines Freistellungsauftrages möglich sein, bitten wir darum, dem Versicherungsnehmer rechtzeitig die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit gegebenenfalls noch ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge berücksichtigt werden kann. Bei der Abrechnung und Auszahlung bitten wir insgesamt um Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Rückkaufswert, zur steuerlichen Behandlung der Vertragsbeendigung und zu etwaigen Abzügen. Sollte für die Vertragsbeendigung die Vorlage der Originalversicherungspolice erforderlich sein, bitten wir Sie, diese unmittelbar beim Versicherungsnehmer anzufordern.
Bitte bestätigen Sie uns die Kündigung unter Angabe

  • des konkreten Vertragsendes,
  • des Bruttorückkaufswertes bzw. Vertragsguthabens,
  • sämtlicher hiervon vorgenommenen Abzüge,
  • des Nettoauszahlungsbetrages,
  • sowie des nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ermittelten positiven oder negativen Unterschiedsbetrages

schriftlich.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir vertreten den Versicherungsnehmer in dieser Angelegenheit. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Sollte die Vorlage der Originalvollmacht gewünscht werden, bitten wir um kurze Mitteilung. Diese ist nach Einsichtnahme unverzüglich an uns zurückzusenden.

Hiermit kündigen wir den oben genannten Basisrentenvertrag zum angegebenen Termin, hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Termin. Soweit eine vollständige Vertragsbeendigung aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung der Basisrente nicht möglich ist, beantragen wir hilfsweise die vollständige Beitragsfreistellung zum nächstmöglichen Termin.
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit:

  • den Zeitpunkt der Kündigung bzw. Beitragsfreistellung,

  • die Summe der bisher gezahlten Beiträge,

  • den aktuellen Vertragswert bzw. das vorhandene Deckungskapital,

  • die daraus resultierende beitragsfreie garantierte und prognostizierte Rente,

  • die bisher angefallenen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten,

  • sowie gegebenenfalls weitere bei Kündigung oder Beitragsfreistellung anfallende Kosten.

Bitte prüfen Sie außerdem, ob die zu erwartende Rente die Voraussetzungen einer Kleinbetragsrente gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG i. V. m. § 93 Abs. 3 EStG erfüllt und zu welchem Zeitpunkt gegebenenfalls eine Abfindung möglich ist.
Für steuerliche Zwecke bitten wir um Mitteilung der bisher gemäß § 10 EStG gemeldeten bzw. bescheinigten Beiträge. Soweit gesonderte Abschluss- oder Vermittlungskosten angefallen sind, bitten wir auch diese nachvollziehbar auszuweisen.
Das bestehende SEPA-Lastschriftmandat wird mit Wirksamwerden der Kündigung bzw. Beitragsfreistellung widerrufen.
Bitte bestätigen Sie uns die Vertragsänderung unter Angabe des konkreten Termins sowie der vorgenannten Vertragswerte schriftlich.

Zusätzliche Nachricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen (eventuell wiederholt) mit, dass der bestehende Maklervertrag mit dem o. g. Versicherungsnehmer gekündigt wurde. Wir bitten Sie daher, sämtliche zukünftigen Korrespondenzen, Policen, Rechnungen sowie weitere relevante Unterlagen ab sofort direkt an den Versicherungsnehmer laut Vertrag zu senden.

Bitte bestätigen Sie uns schriftlich den Erhalt dieser Mitteilung und die Umstellung auf den Direktversand.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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