Änderung oder Optimierung einer privaten UnfallversicherungDieses Formular dient gleichzeitig als Dokumentation eines Beratungsgesprächs, um den Beratungsprozess nachvollziehbar und transparent zu gestalten und dient dazu, den Kunden vor Fehlentscheidungen zu schützen und die erbrachte Beratung zu belegen. Gesetzlich ist die Dokumentationspflicht im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert, insbesondere in § 6 VVG, § 60 VVG und § 61 VVG, dem Berater verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sowie die erteilte Beratung schriftlich festzuhalten. Zudem regelt die Versicherungs-Vermittlungsverordnung (VersVermV) weitere Details zur Dokumentation.
Allgemeine Änderungswünsche
Beratungsinhalte
Tarifinformation
Allgemeine Gesundheitsfragen
Anzeigepflicht:Wurden gegenüber dem Vermittler bei der Beratung und Antragsbegleitung weitere als die im Antrag enthaltenen Angaben zum Risiko (z.B. Gesundheitsangaben, Angaben zu Sport oder Hobby, zur beruflichen Tätigkeit) gemacht? Es wird auf die vorvertragliche Anzeigepflicht hingewiesen (siehe auch § 19 VVG und § 21 VVG). Dies betrifft sowohl die Gesundheitsangaben, die Angemessenheit und Hobbys.Wichtig bei Familienversicherungen: Handelt es sich um einen Vertrag mit mehreren versicherten Personen (Familien- Tarif), kann eine falsche oder unvollständige Angabe zu einer mitversicherten Person dazu führen, dass der Versicherer den gesamten Vertrag rückwirkend kündigt. Zudem können bereits ausgezahlte Leistungen für alle versicherten Personen zurückgefordert werden.Der Hintergrund: Der Versicherer hätte den Vertrag unter korrekten Angaben möglicherweise nicht oder nur zu anderen Bedingungen angenommen (z. B. mit Ausschlüssen, Risikozuschlägen, ohne Bündelungsvorteile oder mit Ablehnung einzelner Personen). Die Möglichkeit des Rücktritts besteht in der Regel bis zu 10 Jahre nach Vertragsbeginn, sofern keine vorsätzliche Täuschung oder Arglist vorliegt – in solchen Fällen können die Fristen gänzlich entfallen.
Gesundheitsfragen: Haftpflichtkasse
Die Haftpflichtkasse sieht in allen Tarifen keine Gesundheitsfragen vor. In diesem Fall wird die Anrechnung des Mitwirkungsanteils reduziert. Bei Beantwortung der Gesundheitsfragen verzichtet die Haftpflichtkasse bis zu 100% auf die Anrechnung des Mitwirkungsanteils.
Fragen zu weiteren Sparten
Allgemeine Zusatzinformation
Weitere Informationen:
Please publish modules in offcanvas position.