AXA Krankentagegeld „easy“ – der unkomplizierte Schutz für gesetzlich Versicherte
Krankentagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung – Schutz trotz Vorerkrankung*
Das AXA-Krankentagegeld easy richtet sich ausdrücklich an GKV-versicherte Arbeitnehmer:innen und setzt genau dort an, wo die Entgeltfortzahlung endet – in der Regel ab dem 43. Tag (Ende der Lohnfortzahlung/GKV-Krankengeldbeginn). Besonders stark: ohne Gesundheitsprüfung und ohne Ausschluss bereits bestehender Vorerkrankungen. Damit besteht nach Ablauf der Wartezeit auch dann Versicherungsschutz, wenn eine bekannte, sogar chronische Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führt – ein echtes Alleinstellungsmerkmal in dieser Einfachheit. Zusätzlich verzichtet AXA auf das ordentliche Kündigungsrecht, sodass der Vertrag nicht beendet werden kann, nur weil Leistungen früh oder wiederholt in Anspruch genommen werden. Maximal 30 € pro Tag sind versicherbar, der Vertrag ist monatlich kündbar, und es gilt: „Leistet die Krankenkasse, leistet AXA“ – inklusive Kinderkrank-Tagen, wenn die GKV ebenfalls zahlt.
Highlights KV AXA
Tarif Vergleich
Wartezeit, Leistungsgrenzen und Dauer – klar geregelt und fair:
Es gilt eine Wartezeit von 3 Monaten (Unfall: keine Wartezeit). In den Monaten 4 bis 12 ist die Zahlung auf insgesamt 60 Tagessätze begrenzt (bei Unfall entfällt diese Begrenzung). Insgesamt wird – spiegelbildlich zur GKV – bis zu 78 Wochen je Versicherungsfall gezahlt. Diese Ausgestaltung orientiert sich an der Systematik des SGB V (u. a. § 44 Anspruch auf Krankengeld, § 48 Dauer von Krankengeld) und sorgt für eine nahtlose Einbettung in den gesetzlichen Leistungsfluss. Aus unserer Sicht ist die maximale Leistungszeit von 78 Wochen zweckmäßig und ausreichend, denn nicht selten liegt ab einem gewissen Verlauf bereits Berufsunfähigkeit vor – viele Versicherer beenden in solchen Fällen vertraglich das Krankentagegeld (MB/KT-Systematik). Dann sollte planmäßig die private BU-Versicherung einspringen; ergänzend kann – je nach Schwere des Gesundheitszustands – eine vorhandene private Pflegezusatzversicherung finanziell entlasten.
Leistungsdetails, die im Alltag zählen:
AXA zahlt auch bei stufenweiser Wiedereingliederung (nach Zustimmung), bei Kinderkrank-Tagen parallel zur GKV, während AHB/Sanatorium/Kur (wenn von der Krankenversicherung getragen; Ausnahmen bei rentenversicherungsgetragenen Reha-Maßnahmen beachten) und sogar bei Alkoholeinfluss-bedingter Bewusstseinsstörung. Für werdende Mütter leistet der Tarif außerhalb der Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund Schwangerschaft und – gemäß § 192 Satz 5 VVG – den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Organisatorisch wichtig: Die fristgerechte Meldung der Arbeitsunfähigkeit (spätestens zum Beginn der AXA-Leistungsphase) – heute in der Praxis via eAU mit Ausdruck für Ihre Unterlagen.
Flexibel im Berufsleben:
Steigt das Einkommen, kann der Tagessatz innerhalb von 3 Monaten proportional ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden (bis zum Maximal-Tagessatz). Bei Anerkennung von BU endet das Tagegeld – eine Anwartschaft kann vereinbart werden, um den Schutz bei späterer Wiederaufnahme der Tätigkeit ohne erneute Gesundheitsprüfung zu reaktivieren.
Warum wir den Tarif empfehlen – Nutzen, Recht & Unabhängigkeit auf einen Blick:
- Ohne Gesundheitsprüfung & inklusive Vorerkrankungen: Minimiert Annahmerisiken und schließt Versorgungslücken – gerade bei chronischen Leiden.
- Kündigungsschutz durch Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht: Mehr Planungssicherheit, auch bei wiederholten Leistungsfällen.
- Systemkompatibel zur GKV: Leistungsbeginn nach Ende der Lohnfortzahlung, maximale 78 Wochen – deckungsgleich mit der gesetzlichen Logik (Rechtsrahmen: §§ 44, 48 SGB V).
- Praktische Mehrwerte: Kinderkrank-Tage, Kur/AHB, Wiedereingliederung – genau die Situationen, in denen Liquidität zählt.
Unabhängige Marktbeobachtung:
Vergleichsseiten führen AXA easy regelmäßig mit starken Bewertungen und heben den besonderen Schutz trotz Vorerkrankungen sowie den Kündigungsverzicht hervor – ein Indiz für gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bei klaren Regeln (Wartezeit/60-Tage-Limit im 1. Jahr).
Worauf Sie (und wir) achten:
Zielgruppe: Abschluss nur für gesetzlich Krankenversicherte.
- Budgetierung des Tagessatzes: realistisch am Netto-Einkommensverlust nach Ende der Lohnfortzahlung ausrichten (Max. 30 €/Tag).
- Wartezeit & 60-Tage-Limit im 1. Jahr einplanen (Notfall-Ausnahme bei Unfall).
- Meldepflichten strikt einhalten (eAU-Ausdruck sichern, Fristen wahren).
- BU-Strategie mitdenken: Das KTG soll die Lücke bis zur Klärung/Leistung der BU schließen; bei anhaltender Erwerbsminderung ist die BU (ggf. ergänzt um Pflegezusatz) der entscheidende Langfristschutz.
Fazit:
Für GKV-Beschäftigte, die eine schlanke, faire und verlässliche Absicherung des Einkommens im Krankheitsfall suchen – trotz Vorerkrankungen und ohne Gesundheitsfragen – ist AXA Krankentagegeld easy eine sehr überzeugende Lösung. Die klaren Regeln (Wartezeit/Limit im 1. Jahr, maximal 78 Wochen) sind bewusst gewählt und reichen in der Praxis aus, weil bei langen Verläufen die BU übernimmt – genau so sollte moderner Einkommensschutz verzahnt sein.
Weitere wichtige Hinweise:
* Vorerkrenkungen
§ 1 Abs. 3:
"[...] Die Arbeitsunfähigkeit oder die stationäre Behandlung oder die Hinderung ganztägiger Erwerbsfähigkeit wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung muss zudem nach Vertragsschluss im Tarif Krankengeld easy eingetreten sein. Sollte diese Arbeitsunfähigkeit jedoch im ursächlichen Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Unfallfolge stehen, wegen der der Versicherte innerhalb der letzten 6 Monate vor Beantragung des KG easy arbeitsunfähig war, und welche ihm bei Antragstellung bekannt war, so besteht hierfür keine Leistungspflicht."
Wer ist versichert?
§ 1 Abs. 2:
"Versicherungsfähig sind Personen, die
- in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind
- und gegen Entgelt abhängig beschäftigt sind.
Bei Wegfall einer oder beider der oben genannten Voraussetzungen endet zum gleichen Zeitpunkt die Versicherung im Tarif Krankengeld easy. Als Versicherungsnehmer können Sie jedoch bis zu diesem Zeitpunkt die Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses für die versicherte Person in einem unserer bestehenden Tarife mit gleichartigen Leistungen, für den Versicherungsfähigkeit besteht, beantragen. Endet die abhängige Beschäftigung und besteht zu diesem Zeitpunkt ein Versicherungsfall, endet der Vertrag jedoch erst, wenn
der Versicherungsfall abgeschlossen ist."
Wartezeit?
(3) Welche Wartezeit besteht?
a) Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.
b) Die Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen
c) Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Höhe des Tagegeldes und Obliegenheiten?
§ 3 Abs.1:
"a) Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzten GKV-Krankengeld das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Es darf keine weitere Versicherung mit Anspruch auf Krankentagegeld abgeschlossen werden [vgl. § 5 (1) (d)].
[...]
d) Das Krankentagegeld kann in Schritten von je 5 EUR vereinbart werden. Maximal können 30 EUR vereinbart werden."
§ 3 Abs. 2:
"
(a) Sie haben uns unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des Nettoeinkommens mitzuteilen [vgl. § 5 (1) (e)].
(b) Sinkt das durchschnittliche Nettoeinkommen der versicherten Person in einem Zeitraum von 12 Monaten unter die Höhe des dem Vertrage zugrunde gelegten Nettoeinkommens, können wir, auch wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist, das Krankentagegeld und den Beitrag entsprechend dem geminderten Nettoeinkommen herabsetzen.
- Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an. Die Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt bei Unfällen. Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. Maßgebend sind die letzten 12 Monate vor der Kenntniserlangung durch uns. Ist bei unserer Kenntniserlangung bereits der Versicherungsfall eingetreten, gelten die letzten 12 Monate vor Beginn des Versicherungsfalls als maßgebender Zeitraum."
Wann sind Leistungen begrenzt?
§ 4 Abs.4:
(4) Wann sind unsere Leistungen begrenzt?
"a) Unsere Leistungen sind in den Monaten vier bis zwölf insgesamt auf 60 Tage begrenzt. Die Begrenzung rechnet vom Versicherungsbeginn an. Diese Begrenzung entfällt bei Unfällen. Bei Vertragsänderungen gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des
Versicherungsschutzes. [...]"
Welche Obliegenheiten bestehen?
§ 5 Abs.1:
Sie müssen folgende Obliegenheiten beachten:
- Sie und die als empfangsberechtigt benannte versicherte Person [vgl. § 4 (2) (a)] haben auf unser Verlangen hin jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder unserer Leistungspflicht und ihres Umfanges erforderlich ist [vgl. auch § 4 Abs. (1)].
- Der Versicherte muss für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeitsorgen und darf nichts tun, was die Genesung behindert.
- Sie müssen uns jeden Berufswechsel des Versicherten unverzüglich anzeigen.
- Es darf keine weitere Versicherung mit Anspruch auf Krankentage geld abgeschlossen werden.
- Sie haben uns unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des Nettoeinkommens mitzuteilen [vgl. § 3 (2) a)].


