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KFZ-Mechaniker machen Anwälten Konkurrenz

Advokaten verlieren Beratungsmonopol - Neues Rechtsdienstleistungsgesetz bringt Erleichterungen für Verbraucher.


Als wäre ein Verkehrsunfall nicht schon ärgerlich genug, sind die Formalitäten danach oft sogar noch lästiger. Doch das könnte sich bald ändern. Denn die Autowerkstatt kann dem Kunden diese Arbeit künftig abnehmen - Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) macht es möglich. Es soll Mitte 2007 in Kraft treten und den Markt der Rechtsberatung öffnen. Das Monopol der Anwälte wird somit eingeschränkt. Für den Ratsuchenden gibt es dann wesentlich mehr Wege, an sein Recht zu kommen. Die Vorteile des neuen Entwurfes liegen auf der Hand: Der Verbraucher muss nicht gleich zum Anwalt, wenn sich im Zusammenhang mit der Autoreparatur noch Rechtsfragen ergeben. "Wir können dann endlich das tun, was die Kunden von uns erwarten", sagt Ulrich Dilchert, Geschäftsführer des Zentralverbands des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Bis heute seien die Kunden oft irritiert, wenn ein Werkstattbetreiber selbst einfache rechtliche Fragen zurückweisen muss. Die Werkstätten schweigen in vielen Fällen, obwohl sie genau wissen, dass der Kunde so manchen Vorteil für sich in Anspruch nehmen könnte. Das soll sich ändern.

Es mutet teilweise seltsam an, wenn Kunden aufgrund der aktuellen Gesetzgebung selbst einfache Hinweise verwehrt bleiben. So erwähnt Dilchert die "130-Prozent-Schadensgrenze". Überschreiten die Reparaturkosten den Restwert des Unfallwagens um bis zu 30 Prozent, kann der Geschädigte trotzdem noch eine Reparaturkostenübernahme von seiner Versicherung verlangen. Er hat Anspruch auf das Geld, wenn er den Wagen nach der Reparatur noch mindestens ein halbes Jahr weiterfährt. Die meisten Kunden wissen das nicht. Aufgrund des RDG kann der Kfz-Mechaniker demnächst weiterhelfen. Bisher bleibt ihm nur, auf den Gang zum Anwalt zu verweisen. Dieser ist den meisten Unfallgeschädigten aber zu teuer. Nur ungefähr fünf Prozent würden einen Anwalt einschalten, sagt Dilchert. Auch das könnte sich ändern, wenn der Werkstattbetreiber die Möglichkeit nutzt, mit Anwälten Kooperationen einzugehen. Mit dem RDG wird es auch zulässig sein, mit Rechtsanwälten fest zusammenzuarbeiten. Allerdings muss der Jurist weiterhin selbstständig bleiben.

Neben der Möglichkeit bei der Kfz-Werkstatt Rechtsberatung zu bekommen, haben die Neuerungen des RDG noch einen anderen Vorteil für den Kunden: Die Unfallschadenabwicklung aus einer Hand. Aktuell gilt dabei noch folgendes Prozedere: Die Schadensregulierung wird nur zwischen dem Unfallgeschädigten und der Versicherung abgewickelt. Die Kosten der Reparatur zahlt der Kunde. Die Versicherung ersetzt ihm dann den Schaden. In ungefähr 90 Prozent der Fälle unterzeichnet der Kunde allerdings vor der Reparatur eine Sicherungsabtretung. Er übergibt der Werkstatt damit seine Forderungen, die er an die Versicherung stellt. Der Werkstattbetreiber ist jetzt befugt ist, den Schadensfall abzuwickeln. Zahlt die Versicherung den kompletten Betrag, ist der Kunde ist aus dem Schneider. Das RDG bringt nun Erleichterung wenn sich die Versicherung querstellt. Die Werkstatt darf nach der jetzigen Regelung nicht an die Versicherung herantreten. Einfordern darf sie den restlichen Betrag zunächst nur vom Kunden. Tritt das RDG in Kraft, hat der Unfallgeschädigte auch in diesem Fall nichts mehr mit der Regulierung des Schadens zu tun. Künftig ist die Abtretung der Forderungen "erfüllungshalber" möglich. Die Werkstatt hat damit die Chance, Restbeträge direkt bei der Versicherung einzufordern. "Der Kunde hat dann mit der Sache nichts mehr am Hut", sagt Dilchert. Die neuen Freiheiten bergen für den Kunden indes auch Risiken. Denn die Gefahr einer Falschberatung steigt, wenn Nichtjuristen die Grenzen ihrer rechtlichen Fähigkeiten nicht kennen. Glaubhaft empfehlen kann der Mechaniker seinem Kunden vieles. Die Gefahr, dass aufgrund der Falschberatung ein großer Schaden entsteht, ist bei einfachen Hinweisen von Werkstattbetreibern sicherlich sehr gering. Geht es allerdings bei der Schadensregulierung um viel Geld, sollten sich Kunden von Fall zu Fall genau überlegen, ob sie nicht doch einen Anwalt konsultieren. Unbestritten haben Volljuristen mehr Erfahrung und Know-how als Nicht-Fachmänner. Aber nicht nur fehlende rechtliche Kenntnisse des Automechanikers könnten die Ursache einer unzureichenden Beratung sein. Die Werkstätten könnten auch darauf aus sein, eine Rechtsberatung zu erteilen, von der lediglich sie selbst profitieren. Der Kunde sollte deshalb auch immer im Auge behalten, welche Eigeninteressen der Beratende verfolgen könnte. Beispiel Mietwagen: Die Werkstatt empfiehlt, ein Fahrzeug zu mieten, solange der Unfallwagen ausfällt. Logisch, denn sie verdient daran. Der Anwalt hingegen weist den Kunden auf die Pauschale hin, die der Geschädigte bekommt, wenn er keinen Mietwagen in Anspruch nimmt.


Auch bei der Haftung lauern Fallstricke. Bei den Advokaten ist der Kunde auf der sicheren Seite. Ihrem Berufsstand wird eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben, die im Falle eines durch Falschberatung entstandenen Schadens eintritt. Die Haftpflichtversicherung einer Kfz-Werkstatt deckt diese Bereiche dagegen nicht ab. Es liegt an dem Betrieb selbst, ob er dem Kunden einen Schutz anbietet. Der Gesetzgeber schreibt dies nicht vor.

Die Welt, 18.09.2006


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