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Fahrerschutzversicherung

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Die Fahrerschutz-Versicherung

Eine Fahrerschutz-Versicherung kann gegenüber einer privaten Unfallversicherung wertvolle Leistungen enthalten. Es kann sehr sinnvoll sein, diese zusätzlich abzuschließen.

Bei der Auswahl der jeweiligen Fahrzeugversicherung könnte somit nicht nur die Haftpflicht- und Kaskoprämie interessant sein, sondern auch, welche Leistungen die Fahrerunfallversicherung bietet. Denn diese unterscheiden sich in den Anspruchsgrundlagen. Die Leistungsunterschiede einer Fahrerschutzversicherung können erheblich sein, so dass ein Vergleich sich lohnt.

Gründe für Verkehrsunfälle

Die Gründe für Verkehrsunfälle und gesundheitlichen Folgen sind sehr vielfältig. Die Ursachen liegen z.B. bei überhöhter Geschwindigkeit (besonders auf Landstraßen) oder das man beim Fahren abgelenkt ist durch verbesserte Fahrzeugtechnik, aber auch durch fehlende Konzentration bei straßenbauliche Maßnahmen, durch Eisglätte, Nebel oder durch Wildunfälle. Aber auch durch das plötzliche Ausweichen kann es zu Unfällen kommen. Zunehmend sind auch Unfälle auf Grund hohen Alters zu verzeichnen. Das Risiko wird steigen, da wir zunehmend ältere Fahrer haben werden. Grund ist die Demographie, aber auch, dass viele auf das gewohnte Auto nicht verzichten wollen, trotz abnehmender Orientierung und Reaktionsfähigkeit. Laut Statiska wurden 2.245.245 Verkehrsunfälle im Jahr 2020 erfasst, davon 327.550 Verletzte und 2.719 Tote (Stand 7. Juli 2021). Das Risiko ist also hoch, durch einen Unfall einen Personenschaden zu erleiden, unabhängig davon ob jemand anders oder man selbst der Verursacher ist. Eine Fahrerunfallversicherung oder Fahrerschutzversicherung kann einen sehr hohen finanziellen Schutz bieten für sehr wenig Geld.

Vorteile der Fahrerschutz-Versicherung

Die besonderen Vorteile des Fahrerunfallschutzes sind:

  • Keine Gesundheitsfragen.
  • Die Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Haftpflichtansprüchen.
  • Unfälle durch Dritte oder eigenverschuldete Unfälle sind versichert.
  • Sehr günstig, durchschnittlich mtl. 2 Euro für bis zu 15 Mill. versichert.

Überwiegende Voraussetzung ist, dass vorrangig erst die Ansprüche über den Unfallgegner geltend gemacht werden müssen. Es gibt aber auch Ausnahmen, wenn z.B. der Gegner nicht ermittelbar ist. Bei selbst verschuldeten Unfällen gibt es in der Regel keinen Vorrang, sondern die Fahrerunfallversicherung kann direkt beansprucht werden.

Leistungen der Fahrerschutz-Versicherung

Erleidet der Fahrer einen Personenschaden, so sind die Leistungen sehr unterschiedlich. Es ist dabei unerheblich, ob der Schaden selbst oder durch einen Dritten also durch ein Fremdverschulden verursacht wurde (auch wenn dieser z.B. durch Unfallflucht nicht mehr ermittelbar ist). Ausnahme ist natürlich u.a. wenn der Unfall durch Alkohol oder Drogen verursacht wurde, dann gibt es keine Leistungen oder sie werden gekürzt. Unfälle in Folge einer groben Fahrlässigkeit sind überwiegend mitversichert, aber einige Versicherer haben dennoch Einschränkungen in den Bedingungen enthalten. Zwar bietet u.a. auch die Verkehrsopferhilfe einen gewissen Schutz, aber ist nicht vergleichbar mit dem Fahrerunfallschutz. Besonders kann die Fahrerunfallversicherung für Selbstständige Sinn ergeben, wenn nach einem Unfall der Verdienstausfall ersetzt werden soll. Aber auch Motorradfahrer die immer ein größeres Risiko ausgesetzt sind, sollten immer eine Fahrerunfallschutzversicherung vereinbaren.

Welche Leistungen umfasst die Fahrerunfallversicherung, z.B.:

  • Die Vertragssumme ist in der Regel sehr hoch, z.B. 10 bis 15 Millionen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • notwendige Umbaumaßnahmen
  • Unterhaltszahlungen
  • Fachkundige Hilfsdienste
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Invalidenrente
  • Folgekosten

Hinweis: Nicht alle Tarife bieten diesen Umfang an Leistungen an, sondern können durch Konkretisierungen eingeschränkt sein oder Leistungen ausgeschlossen haben (z.B. reduziertes oder kein Schmerzensgeld, keine oder nur bedingte Rechtsanwaltskosten). 

Die Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung ist ein noch recht junges Versicherungsprodukt und versichert den Fahrer. Er stellt ihn so, als wäre er bei einem Unfall von einem Dritten geschädigt worden. Der Anspruch besteht i.d.R. nur nachrangig (also subsidiär), das bedeutet, wenn anderweitige Ersatzansprüche bestehen, gehen diese vor. Das wäre z.B., wenn der Fahrer bei einem anderen Unfallverursacher/Unfallgegner den Ersatz bzw. Schadensersatzansprüche geltend machen kann, dann besteht keine Eintrittspflicht der Fahrerschutzversicherung. Aber einige Versicherer enthalten verbraucherfreundliche Ausnahmeregelungen. Besonders vorteilhaft ist die Fahrerschutzversicherung dann, wenn der Unfallschaden selbst verursacht wurde. In diesem Fall bestehen selten Ansprüche gegenüber Dritte (also andere Unfallverursacher). Die Schadenersatzansprüche gehen im Schadenfall vom Versicherten auf den Fahrerschutzversicherer über, auch dann, wenn der Versicherer gemäß der Subsidiaritätsklausel gar nicht hätte leisten müssen (siehe Urteil vom OLG Koblenz am 12.08.2013 - 12 U 1095/12).

Die Fahrerschutzversicherung ist einerseits eine Unfallversicherung, da sie in ihren Bedingungen die entsprechende Definition nach § 178 VVG enthält. Dennoch unterscheidet sie sich zu einer privaten Unfallversicherung, da keine festen Versicherungssummen vereinbart werden. Es handelt sich also nicht um eine Summenversicherung, sondern um eine Schadenversicherung. Die Leistungsansprüche orientieren sich u.a. nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen (siehe auch § 86 VVG). 

Die Fahrerschutzversicherung kann zusammen mit der KFZ-Haftpflichtversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Wann zahlt die Fahrerschutzversicherung nicht

In der Regel sind nur Unfälle versichert, wenn der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls zum Lenken des Autos berechtigt und in der Lage war es zu führen. Es gibt aber auch Klauseln, die beim Gebrauch des Fahrzeugs Versicherungsschutz bieten. Ist nur das Lenken versichert, so besteht beispielsweise kein Versicherungsschutz beim Be- und Entladen oder beim Ein- und Aussteigen. Es ist jedoch anzunehmen, dass wohl sehr selten ein schadensersatzpflichtiger Anspruch z.B. beim Be- oder Entladen entstehen könnte (z.B. ein Dritter fährt auf einem Parkplatz beim Einladen den Versicherten an). Eine Leistungsablehnung oder Kürzung kann bestehen, wenn man unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder durch eine Handynutzung einen Unfall verursachte.


Einige Tarife bieten erst ab einem bestimmten Alter Versicherungsschutz an, so dass z.B. junge Fahrer unter 25 Jahre nicht versichert sein können. Auch die SF-Klasse und Fahrzeugart kann entscheidend sein. Besonders nachteilig ist, wenn im Versicherungsschein der berechtigte Fahrer aufgeführt sein muss. Der Geltungsbereich umfasst in der Regel Europa, die EU und einige Tarife bieten darüber hinaus auch Versicherungsschutz laut der Internationalen Versicherungskarte an. Das könnte besonders für Berufskraftfahrer interessant sein. Im Todesfall bestehen überwiegend Hinterbliebenenleistungen nur für Erb- und Unterhaltsberechtigte. Nur wenige Tarife bieten auch Schutz für nahe Angehörige. Einige Gesellschaften schränken den Versicherungsschutz beim Schmerzensgeld ein und machen einen Leistungsanspruch abhängig von einem stationären Krankenhausaufenthalt. Einige Tarife sehen auch eine maximale Leistungshöhe vor. Diese können weit unter den möglichen Schmerzensgeldforderungen liegen. Nachteilig können Ausschlussklauseln wirken, wenn z.B. kein Versicherungsschutz besteht bei krankhafter psychischer oder physischer Störung des Fahrers. Einige Tarife beinhalten auch keinen Versicherungsschutz bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Einige Tarife sehen aber eine Ausnahmeregelung vor, wenn das Unfallereignis überwiegende Ursache war. Die „überwiegende Ursache“ zu beweisen kann jedoch schwer fallen, wenn bereits Vorschäden bestehen (z.B. Bandscheibenvorfälle). Nicht selten müssen die Ansprüche über Rechtsanwälte durchgesetzt werden. Auch diese Kosten können ausgeschlossen oder in der Höhe eingeschränkt sein. 

AWARD 2022Testbericht und Vergleich Fahrerschutzversicherung

Mehr Informationen zum Test Fahrerschutzversicherung 2022 finden Sie hier: https://award.versicherung/sparten/fahrerschutz2022

 
Vergleich private Unfallversicherung zur Fahrerunfall-Versicherung

Die Behauptung, dass eine Fahrerunfall-Versicherung überflüssig wird, wenn eine private Unfallversicherung besteht und dass sich beide Versicherungen ähnlich sind, kann nicht bestätigt werden und ist grundsätzlich als falsch zu werten. Die Anspruchsgrundlagen unterscheiden sich erheblich. Die Fahrerunfall-Versicherung (Schadenversicherung) leistet nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen, überwiegend bis zur Höhe der versicherten Haftpflichtsumme (in der Regel 15 Mill.). Somit sind auch weitergehende Ansprüche versichert, z B. Verdienstausfall, Unterhaltsansprüche etc. (sofern aus Sicht ein Haftpflichtanspruch besteht), sofern der Versicherer die Leistungsvielfalt durch Konkretisierungen nicht einschränkt. Die private Unfallversicherung (Summenversicherung) orientiert sich dagegen nach einem Invaliditätsgrad, einer Gliedertaxe und fest vereinbarten Summen.

Eine Fahrerunfallversicherung sollte immer mit berücksichtigt werden, denn in einem Schadenfall hat er keinen Anspruch aus seiner KFZ-Haftpflicht wie die Insassen. Zudem ist sie sehr günstig und es werden i.d.R. keine Gesundheitsfragen gestellt.

Und was ist mit einer Insassenunfallversicherung?

Die Fahrerschutzversicherung ist nicht zu verwechseln mit einer Insassenversicherung, diese ist in der Regel kaum empfehlenswert, da die Insassen Anspruch über die Haftpflichtversicherung haben. 

Fazit

Einen Sinn kann die Fahrerunfallversicherung für Selbstständige haben, bei denen der Verdienstausfall nach einem Unfall ersetzt wird. Aber auch Motorradfahrer, Vielfahrer und Berufskraftfahrer sollten eine Fahrerschutzversicherung vereinbaren. Bei der Auswahl einer KFZ-Versicherung sollte man also nicht nur auf den Preis und auf die Kaskobedingungen schauen, sondern auch auf das Kleingedruckte einer Fahrerschutzversicherung. Was nutzt mir eine günstige Autoversicherung, wenn 100.000’de auf dem Spiel stehen können. So gab es bereits Fälle, wo ein Schmerzensgeld aus einer Fahrerschutzversicherung von 300.000 Euro gezahlt wurde. Eine Ersparnis von 200 Euro oder 300 Euro im Jahr an KFZ-Prämie wiegt den Verlust aus einem Anspruch aus einer Fahrschutzversicherung nicht auf. Vergleichsprogramme wie Check24 und weitere Onlineanbieter bieten keine Möglichkeit eines wertvollen Detailvergleichs. Berücksichtigt wird maximal nur, ob man eine Fahrerschutzversicherung abschließen kann oder nicht. Die Leistungsunterschiede werden nicht dargestellt. Eine Beratung durch einen unabhängigen Vermittler sollte immer hinzugezogen werden, sofern eine Fahrerschutzversicherung abgeschlossen werden soll. Eine sehr gute Fahrerschutzversicherung sollte immer berücksichtigt werden, denn der monatliche Beitrag ist sehr gering für die möglich hohen Leistungen. 

Tarif-Beispiele:

Itzeheoer (Stand 2021): hier downloaden

Warum ist diese Absicherung so wichtig? Ein Beispielvideo der VHV-Versicherung:


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