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Kranken-Zusatzversicherung ohne Gesundheits-Prüfung

Wer Vorerkrankungen hat, erhält selten noch Versicherungsschutz. Eine Lösung kann der Abschluss einer Versicherung ohne Gesundheitsfragen sein.

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Krankenzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung

Wenn Vorerkrankungen bestehen, ist in der Regel kaum noch eine vollwertige Absicherung von privaten Krankenzusatzversicherungen möglich.  Durch das Alter, den Gesundheitsfragen und der Prämie wird im Allgemeinen das Risiko bestimmt und entsprechend ein Antrag angenommen oder nicht. Wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden, ist das subjektive Risiko für den Versicherer und des Versichertenkollektivs wesentlich höher.

Denn auch dem Versicherer ist bewusst, dass es sich bei einem großen Teil der Versicherten um Personen handelt, die aufgrund von Erkrankungen sich bewusst für einen Tarif ohne Gesundheitsfragen entschieden haben. Versicherer können nur durch Leistungseinschränkungen und künftigen Prämienerhöhungen das Risiko ausgleichen.  Zudem wird überwiegend auch eine Wartezeit vereinbart, die unterschiedlich sein kann. Besonders im ersten Leistungsfall kann es zu einer längeren Prüfung der Ansprüche kommen, da der Versicherer die vorvertragliche Anzeige auf Pflichtverletzungen prüfen wird.

Jeden muss bewusst sein, wenn er sich für einen Tarif ohne Gesundheitsfragen entscheidet, dass es keinen TOP-Tarif erhalten wird, aber entsprechende Grundleistungen. Diese kann aber für die Betroffenen bereits sehr hilfreich sein. Auch der Geltungsbereich kann eingeschränkt sein, sodass unbedingt auch eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden sollte.

 

Krankenhaus-Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Die DKV bietet u. a. den Tarif UZ1 und UZ2 (UZ = Unterbringungszusatzleistungen) ohne Gesundheitsfragen an.  Es werden die Kosten für die Unterbringung im Zweibettzimmer (Tarif UZ2) oder im Ein- oder Zweibettzimmer (Tarif UZ1) übernommen.  Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Krankheit oder Unfallfolge nicht mit der Vorerkrankung  vor Antragstellung ursächlich zusammenhängt.

Schwangerschaft, Entbindung  und Abbruch
Als Versicherungsfall gelten auch die stationäre Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft und die Entbindung im Krankenhaus. Gleiches gilt für den stationären nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch durch einen Arzt sowie für durch Krankheit erforderliche stationäre Sterilisation im Krankenhaus.

Was ist nicht versichert
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leistet der Versicherer nicht. Zu beachten sind eventuelle Sonderregelungen für Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages, aber vor Versicherungsbeginn oder Ablauf der Wartezeiten eingetreten sind.  Die Wartezeit bei der DKV fängt beispielsweise mit dem Versicherungsbeginn an und beträgt drei Monate. Sie entfällt bei einem Unfall. Für Entbindung, Psychotherapie und Zahnersatz beträgt die Wartezeit acht Monate.

Es besteht bei den DKV-Tarifen ZU 1 und UZ2 kein Versicherungsschutz für:

  • Allgemeine Krankenhausleistungen,
  • alle sonstigen Behandlungsleistungen (z. B. von Ärzten und Hebammen),
  • Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen,
  • solche Krankheiten und Unfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind, einschließlich ihrer Folgen.
  • Die Erstattung ist – auch bei Leistungen mehrerer Kostenträger – insgesamt auf die Summe der Aufwendungen begrenzt.

 

Krankenhaustagegeld ohne Gesundheitsfragen

Zusätzlich könnte ein Krankenhaustagegeld sinnvoll sein, um die Kosten für zusätzliche Service-Leistungen auszugleichen.

 


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