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Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) bei Studierenden und Auszubildende

Hotline der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) für Fragen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten:  0800 60 50 40 4

 

Auszubildende und Studenten sind automatisch gesetzlich Unfall versichert. Studenten über eine staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule. Versichert sind die Tätigkeiten und Wege von und zu diesen, die im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liegen. Unter Tätigkeiten versteht man unter anderem die Teilnahme an Vorlesungen und Seminaren, eventuelle Exkursionen, bei Besuchen in Universitäts- und Staatsbibliotheken oder bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung.

Der Versicherungsschutz bei einem Praktika und dualem praxisintegrierten Studium können unterschiedlich sein und hängt auch von der Satzung der Berufsgenossenschaft ab.

Besonders bei einem eintägigen Praktikum kann dies zu Problemen führen. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt je nach Satzung auch Bewerber. Das BSG (Aktenzeichen: B 2 U 13/20 R) hatte am 31.03.2022 darüber zu entscheiden gehabt und die gesetzliche Unfallversicherung in ihre Schranken verwiesen.

Die Klägerin absolvierte bei einem Unternehmen ein unentgeltliches eintägiges "Kennenlern-Praktikum", stürzte bei der Besichtigung des Hochregallagers und brach sich den rechten Oberarm. Die Berufsgenossenschaft verweigerte den Leistungsanspruch. Das BSG stellte jedoch fest, dass laut Satzung der Berufsgenossenschaft Versicherungsschutz für Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung besteht.

Es kommt also auch auf die Satzung an, ob Versicherungsschutz besteht. Das bedeutet, dass Firmen aufgrund möglicher Haftungsrisiken ihre Satzungen genau kennen sollten, ob in solchen Fällen die Berufsgenossenschaft oder eine erweiterte Absicherung für Besucher notwendig wird.

Das kann besonders wichtig für Bewerber sein, die handwerkliche Berufe erlernen möchten.

Die überwiegenden Unfälle werden jedoch in der Freizeit, beim Hobby und Haushalt verursacht.

 

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Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Eine private Unfallversicherung ist sehr zu empfehlen, sofern die Bewertung der Vertragsbedingungen exzellent bewertet ist. Besonders die Definitionen, Obliegenheiten, Mitwirkungspflichten und Ausschlüsse bestimmen einen Leistungsanspruch. Die Gliedertaxe bestimmt indirekt u. a. die Höhe der Leistung. Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sind in keinem Fall empfehlenswert. Unfallleistungen sollten immer getrennt von Sparverträgen erfolgen.


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