KFZ-Versicherungsvergleich
KFZ Versicherungen
Unabhängiger Vergleich mit speziellen Angeboten und Sondertarifen, die keinen Online-Vergleich zu finden sind. Und Sie erhalten eine telefonische/persönliche Beratung.
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Was ist zu beachten bei KFZ SF-Klassen und Rabattübertragungen


Anspruch auf SF-Klassen, nicht auf Prozente
Bei der Online-Berechnung oder Versicherer-Wechsel ist darauf zu achten, dass kein Rechtsanspruch auf die Übernahme der Prozente besteht. Herr Tennhagen von Stiftung Warentest hatte in einer NTV Sendung Ende 2006 den Anspruch auf "Prozente" bestätigt, was falsch ist und dadurch zum Teil zu hohen Vermögensschäden führen kann. Sie haben ausschließlich Anspruch auf die SF-Klassen und bei einem Versicherer-Wechsel ist unbedingt darauf zu achten ob es sich beim Vorversicherer bei einer Sondereinstufung handelt. In diesem Fall erhalten Sie nur die SF-Klasse die selbst hätten erfahren können.

In Online-Portalen werden die SF-Klassen zur Eingabe benötigt. Es kann jedoch sein dass durch Sonderregelungen (z.B. Frauensonderrabatt, besondere Zweitwagen-Regelung, Partner-Regelung, etc.) eine bessere Einstufung möglich ist. Hier ist unbedingt fachlicher Rat des Maklers einzuholen. Kein Online Programm ermöglicht hier eine detaillierte Information.

Bei einer Unterbrechung des Versicherungsvertrages werden Sie wieder in die SF-Klasse eingestuft, die Sie zuletzt hatten. Aber nur wenn die Unterbrechung nicht über 7 Jahre hinausgeht. Aber auch hier gibt es wieder Sonderregelungen, so ist der Kanzlei Heidekamp ein Versicherer bekannt, der bis zu 10 Jahre eine Pause anerkennt.

Rabattübertragungen
Hier ist nicht immer eine Rabattübertragung möglich. Überwiegend akzeptieren die Versicherer nur die Übertragung, wenn der SFR-Dritter ein Familienangehöriger ist und mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebt und ununterbrochen nachweisen kann, dass das Kfz durch den VN benutzt wurde. Aber auch hier sind der Kanzlei Heidekamp Versicherer bekannt, die es nicht so eng sehen. Und sehr wichtig ist, dass nur die SF-Klassen beim VN anerkannt werden, die er selbst hätte erfahren können ab dem Zeitpunkt der Führerscheinausstellung.


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