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Was ist wichtig bei einer Haus- und Wohngebäudeversicherung?

Der Versicherungsschutz sollte sehr umfasst sein, denn gerade bei größeren Schäden kann es zu erheblichen finanziellen Problemen führen, wenn kein Versicherungsschutz besteht aufgrund fehlender Definitionen, vereinbarten Ausschlüssen oder strengen Obliegenheiten sowie Mitwirkungspflichten.


Wird ein Schaden abgelehnt, das Haus ist noch finanziert und eine zusätzliche Kreditbelastung ist nicht mehr möglich, kann den zu riesigen Problemen führen. Ein Online-Prämien-Vergleich oder das Angebot von einem Agenten, der nur eine Gesellschaft vertritt, kann der schlechteste Ratgeber sein. Auch wenn Online-Vergleich eine schöne Prämienübersicht bieten, so erfährt der Kunde nichts über die wirkliche Qualität einer Versicherung und Versicherungsgesellschaft. Die Leistungsvergleiche sind oft so grob und offen bewertet, dass Unterschiede gar nicht erkennbar sind, nicht selten auch Falschbewertung enthalten sind, wichtige Klauseln unterbewertet sind oder sogar fehlen. Eine persönliche Beratung von einem unabhängigen Makler sollte immer bevorzugt werden. Verbraucherschutzvereine sind eher selten gute Tarifkenner, sondern greifen nur auf übliche Testergebnisse oder Vergleiche zurück, die auch Makler nutzen, aber selten die direkte Erfahrung haben und auch keine Schadenregulierung vornehmen.

Eine Gebäudeversicherung tritt ein, wenn das Haus beschädigt oder zerstört wird.
Die Grunddeckung bietet Schutz gegen die Gefahren Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser. Eine Elementarschaden-Versicherung sollte zudem immer berücksichtigt werden.

Die Unterschiede zu den o.g. Gefahren sowie die Prämien sind jedoch erheblich. Auch die Berechnung erfolgt sehr unterschiedlich, entweder nach der Wohnfläche oder nach dem Wert 1914. Letzteres kann Nachteile im Rahmen der Ermittlung der Versicherungssumme beinhalten, insbesondere wenn nie eine Wertermittlung durchgeführt oder wenn vom Vorversicherer blind und ohne Nachprüfung der Wert übernommen wurde. Bei der Wohnflächenberechnung sind künftige Flächenänderungen (z. B. durch An- und Umbau) dem Versicherer zu melden.


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