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Fahrverbot: Führerschein weg, wegen Promille auf Fahrrad!

Radfahrer aufgemerkt: Wer mit reichlich Alkohol im Blut auf dem Fahrrad ertappt wird, muss um seinen Autoführerschein bangen. Die zuständige Behörde darf in diesem Fall sogar das Radfahren verbieten - so urteilten jedenfalls die Richter des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (Az. 3 L 372/05 NW).

 

Ein Radfahrer war mit 2,02 Promille Blutalkohol von einer Polizeistreife gestoppt worden. Das Straßenverkehrsamt entzog ihm daraufhin den Führerschein und ordnete eine medizinisch-psychologische Untersuchung an. Weil der Mann mit mehr als 1,6 Promille am Straßenverkehr teilgenommen habe, hatte die Behörde Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs.

Auch das Radfahren im öffentlichen Verkehr verbot ihm das Straßenverkehrsamt bis auf weiteres. Der Betroffene versuchte vergeblich, sich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen die sofort vollziehbaren Maßnahmen zur Wehr zu setzen - die amtlichen Verfügungen seinen der Sachlage angemessen, so die Neustädter Richter. Die angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung sei ein geeignetes Mittel, um die Fahreignung des Mannes festzustellen. Auch das Radel-Verbot - zumindest bis zum Ergebnis des Gutachtens – sei angemessen und rechtmäßig.


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