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Vertriebskosten bei der Riester-Rente: Achten Sie auf das Kleingedruckte!
MLP Balance Invest Rentenversicherung


Wegen missverständlicher Vertragsbedingungen brauchen Sparer des Riester-Produkts „MLP Balance Invest Rentenversicherung“ (Tarif IRVAVMG1) nur wesentlich weniger Abschlusskosten zu bezahlen, als das Unternehmen jährlich abzieht. Das entschied das Amtsgericht Heidelberg (Urteil vom 18.8.2006, Az. 30 C 122/06).

In den Vertragsbedingungen heißt es, dass in den ersten zehn Jahren Abschlusskosten in Höhe von 0,692 Prozent der Beitragssumme fällig werden. Der Versicherer ging davon aus, dass der Anleger die 0,692 Prozent jährlich und damit in zehn Jahren insgesamt 6,92 Prozent bezahlt. Der klagende Sparer verstand den Passus als Einmalzahlung von insgesamt 0,692 Prozent, die auf zehn Jahre zu verteilen wäre.

Dieser Auffassung gab das Gericht jetzt Recht. Bei mehrdeutigen Formulierungen gilt immer die verbraucherfreundlichere Variante. Im konkreten Fall (Beitragssumme von 36.000 Euro) muss der Anleger nun nur 250 Euro statt knapp 2.500 Euro an Abschlusskosten zahlen. Bei größeren Beitragssummen fällt die Ersparnis sogar noch höher aus. Von dem Urteil sind allein bei MLP mindestens 15.000 gleichlautende Verträge betroffen. Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig. MLP hat wegen der exemplarischen Bedeutung des Urteils bereits Berufung angekündigt.

 

Geldtipp: Prüfen Sie, ob in Ihrem Riester-Vertrag ähnlich missverständliche Formulierungen stehen. Achten Sie auch auf die vorgeschriebene Angabe der Abschlusskosten. In der genauen Aufschlüsselung der Abschlusskosten besteht ein Vorteil der Riester-Rente.

Quelle: Geld.de


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