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Ersparnisse und Lebensversicherungen in Gefahr durch Hartz IV-Änderung

Folgenschwerer Fehler bei Hartz-IV-Änderung: Ersparnisse und Lebensversicherungen in Gefahr

Viele Arbeitslose, die eine Lebensversicherung besitzen, werden ab dem 1. August ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) verlieren, weil der Regierungskoalition beim „Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz“ ein folgenschwerer Fehler unterlaufen ist. Künftig soll das bisher geschützte Schonvermögen von einer Vertragsklausel zur Altersvorsorge abhängig gemacht werden, die nach dem Versicherungsvertragsgesetz unzulässig ist und von Lebensversicherern gar nicht angeboten werden darf. Darauf hat die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) am 11. Juli aufmerksam gemacht.

Mit dem „Fortentwicklungsgesetz“ soll das geschützte Schonvermögen strikter an die Bedingung geknüpft werden, dass die Ersparnisse der Altersvorsorge dienen. So sinkt der allgemeine Freibetrag für frei verfügbare Ersparnisse um ein Viertel von 200 auf 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des ALG-II-Beziehers. Der zusätzliche Freibetrag für Altersvorsorge-Vermögen, bei dem die Verwertung der Ersparnisse vor dem Eintritt ins Rentenalter zwingend vertraglich ausgeschlossen sein muss, steigt von 200 auf 250 Euro je Lebensjahr.

Nach bisherigem Recht war beispielsweise ein 40-jähriger Arbeitsloser leistungsberechtigt, dessen Lebensversicherung einen Wert von maximal 16.000 € nicht überstieg, wenn davon 8.000 € vertraglich von einer Verwertung vor dem Renteneintritt ausgeschlossen waren. Künftig müssten jedoch 10.000 € bis zum Renteneintritt vertraglich festgelegt werden, damit die Lebensversicherung anrechnungsfrei bleibt und ein Bezug von ALG II möglich ist. Dem steht jedoch das Versicherungsvertragsgesetz entgegen. Es erlaubt nur einen Verwertungsausschluss in Höhe des bisherigen Vermögensfreibetrags zur Altersvorsorge von 200 € pro Lebensjahr des Versicherten. Bestehende Lebensversicherungsverträge können somit gar nicht wie von der Koalition vorgegeben geändert werden.

Viele Lebensversicherungen, die bisher unters Schonvermögen fielen, sind daher ab dem 1. August nicht mehr geschützt. Die arbeitslosen Versicherten gelten dann über Nacht als „vermögend“ und erhalten so lange kein ALG II, bis sie ihre Lebensversicherung aufgelöst und bis zu den neuen Freigrenzen aufgebraucht haben.

„Schwarz-Rot hat es versäumt, das Versicherungsvertragsgesetz entsprechend anzupassen und so für Arbeitslose eine unüberwindbare Hürde geschaffen“ kritisiert Martin Künkler von der KOS. „Es ist ein nicht hinnehmbarer Skandal, dass Arbeitslose beim ALG II leer ausgehen sollen, nur weil der Koalition ein grober Fehler unterlaufen ist“ so Künkler weiter. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass die Neuregelung von den Ämtern nicht angewendet werde, bis die geforderte verstärkte Altersvorsorge auch faktisch möglich sei. Laut einer Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums wurde Panne bestätigt und mitgeteilt, dass alles getan werde, diese auszubügeln. Es solle «auf keinen Fall geschehen», dass Betroffene deswegen ihren ALG-II-Anspruch verlieren […] Es werde eine kurzfristige Lösung des Problems angestrebt, etwa eine Anweisung an die Arbeitsagenturen.“

Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter www.erwerbslos.de, den Internetseiten der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS).


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