KFZ-Versicherungsvergleich
KFZ Versicherungen
Unabhängiger Vergleich mit speziellen Angeboten und Sondertarifen, die keinen Online-Vergleich zu finden sind. Und Sie erhalten eine telefonische/persönliche Beratung.
Image is not available
Image is not available
Image is not available
Image is not available
Image is not available
Image is not available
Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv
 

Auslandsunfall kann teuer werden

Wenn es im Urlaub kracht, ist nicht nur die gute Laune futsch - teuer kann es außerdem werden, denn in aller Regel werden Schäden nach dem Recht des Gastlandes reguliert. Die Leistungen sind dort oft geringer und auf sein Geld muss man als Geschädigter oft lange warten. Bei einem Unfall im Ausland sollte man auf jeden Fall die Polizei einschalten, selbst wenn es sich nur um Bagatellschäden handelt.


In einigen Ländern ist das sogar Pflicht: in Österreich und vielen osteuropäischen Ländern wie Bulgarien, Kroatien, Polen oder Tschechien wird ein Unfallschaden ohne polizeiliches Protokoll von den dortigen Fahrzeugversicherern nicht anerkannt.

Europäischer Unfallbericht
Auch wenn die Polizei vor Ort ist, sollte man den Schadenhergang unbedingt selbst dokumentieren - etwa mit Fotos und anwesenden Zeugen. Dazu gibt es beim KfZ-Versicherer den in sechs Sprachen ausgefertigten Europäischen Unfallbericht. Ihn sollte man komplett ausfüllen und vom Unfallgegner unterschreiben lassen.

Wichtig
Auf keinen Fall die eigene Schuld vorschnell eingestehen oder gar zusagen, dass man für den Schaden aufkommt. Gleiches gilt natürlich für die Unterschrift unter ein fremdsprachiges Dokument, dessen Inhalt man nicht versteht.

Grüne Versicherungskarte
Neben dem Europäischen Unfallbericht sollte die grüne Versicherungskarte mit im Gepäck sein - sie gilt als Beweis, dass das Fahrzeug versichert ist und erspart im Ernstfall Ärger mit den Behörden vor Ort. Zum Teil gelten in anderen Ländern niedrigere Deckungssummen bei der die Haftpflicht. Ausländische Versicherer zahlen, aber oft nicht die kompletten Reparaturkosten wenn das Fahrzeug in Deutschland instandgesetzt wird, weil die Stundenlöhne in anderen europäischen Ländern geringer sind und nur nach Kostenniveau im eigenen Land reguliert wird. Die grüne Karte ist jedoch in der EU nicht mehr notwendig. Aus Sicherheitsgründen sollte man in einigen Ländern diese trotzdem mitführen, z.B. wenn die Reise nach Polen geht.

Tipp
Ein Fahrzeugschutzbrief ersetzt die Kosten für die Ersatzteilbeschaffung am Urlaubsort und ggfs. den Rücktransport des beschädigten Wagens in die Heimat. Einige KFZ-Versicherer bieten außerdem eine Kurzzeit-Vollkasko für´s Auto an, die die tatsächlichen Reparaturkosten nach Auslandsunfällen in jedem Fall abdeckt. Eine weltweite Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kann die Sicherheit abrunden.

Internationaler Schutzbrief
Empfehlung der Kanzlei Heidekamp: entweder über die KFZ-Haftpflichtversicherung oder über den KS – Kraftfahrerschutzverein.

Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
Empfehlung der Kanzlei Heidekamp: Auxilia Rechtsschutzversicherung Vergleiche, Angebote und Abschlüsse können auch telefonisch über die Kanzlei Heidekamp vorgenommen werden.


Please publish modules in offcanvas position.