KFZ-Versicherungsvergleich
KFZ Versicherungen
Unabhängiger Vergleich mit speziellen Angeboten und Sondertarifen, die keinen Online-Vergleich zu finden sind. Und Sie erhalten eine telefonische/persönliche Beratung.
Image is not available
Image is not available
Image is not available
Image is not available
Image is not available
Image is not available
Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv
 

Parkplatz 360x240Wer haftet bei einem Autounfall aufgrund einer offenen Tür auf dem Supermarktparkplatz?

Ein Kfz fuhr auf einem privaten Supermarktplatz in eine geöffnete Tür eines parkenden Pkws in einer Parkbucht. Dem ersten Anschein nach müsste der Fahrer dafür haften, der die Tür öffnete, da er seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat. Es gab natürlich gegenseitige Schuldzuweisungen. Denn die eine Partei behauptete, dass bereits die Tür einige Minuten offen stand und die andere Partei, dass die Tür erst während seines Einfahrvorgangs plötzlich geöffnet wurde. Dessen KFZ-Haftpflichtversicherer bot die Hälfte des Schadens an, zu regulieren. Das wurde aber vom Kläger abgelehnt und wollte den ganzen Schaden ersetzt bekommen.

Das Amtsgericht München hatte über diesen Sachverhalt ein entsprechendes Urteil am 27. Oktober 2021 (343 C 106/21) gefällt und hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Begründung sei, dass ein alleiniges Verschulden des Klägers (dessen Tür zerstört wurde) vorliege aufgrund einer fehlenden Beweisführung des vorgetragenen Unfallgeschehens. Liegt kein Beweis vor, so muss man sich nach dem ersten Anschein orientieren. In diesem Fall liegt somit eine Sorgfaltspflicht-Verletzung des Türöffners und Verstoß gegen § 14 StVO vor. Auch wenn man nun einwenden könnte, dass die StVO auf dem privaten Parkplatz nicht gelte, so muss jedoch im Rahmen einer Pflicht-Konkretisierung, besteht ein allgemeines Rücksichtnahmegebot.

Das Gericht hat aber auch erläutert, selbst wenn der Kläger hätte nachweisen können, dass die Tür Minuten lang geöffnet gewesen wäre, stellt dies ein erhebliches Risiko dar. Wer folglich länger seine Tür/en geöffnet hält, schafft ein erhebliches Risiko und handelt im Sinne des Rücksichtnahmegebot sorgfaltswidrig.


Please publish modules in offcanvas position.