KFZ-Versicherungsvergleich
KFZ Versicherungen
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Ladungssicherung - Arbeitgeber haftet mit


Als Sicherheitsfachkraft in einem Bauunternehmen beobachte ich leider immer wieder, dass einige Kollegen mit ihrem Transporter zur Baustelle aufbrechen, ohne die Ladung richtig zu sichern. Oft haben sie schwere Gegenstände dabei, wie z. B. Baumaterial. Wenn ich die Fahrer darauf anspreche, sagen sie meistens, es sei doch noch nie etwas passiert. Mein Chef kümmert sich nicht darum, weil die Ladungssicherheit Sache der Fahrer sei. Was kann ich tun, damit es nicht doch eines Tages zu einem schweren Unfall kommt? Sagen Sie Ihrem Chef, dass er irrt, wenn er die Verantwortung den Fahrern allein überlässt. Tatsache ist, dass er als Halter der Fahrzeuge für die Ladungssicherheit mit verantwortlich ist (§ 31 Straßenverkehrszulassungsordnung).Das heißt: Er muss schon bei der Auswahl der Fahrer berücksichtigen, dass sie die Vorschriften für die verkehrssichere Beladung kennen. Sie sind in der VDI-Richtlinie 2700: „Ladungssicherheit auf Straßenfahrzeugen“ festgelegt. Außerdem hat er regelmäßig zu kontrollieren, ob seine Beschäftigten die Regeln auch einhalten. Dies ist in verschiedenen Gerichtsurteilen entschieden worden (z. B. Bayrisches Oberlandesgericht, Az. 1 ObWi 15/02).

Fahrerschulung unverzichtbar
Schlagen Sie Ihrem Chef deshalb vor, die Fahrer schulen zu lassen. Grundlage hierfür ist die VDI-Richtlinie 2700a (Ausbildungsnachweis Ladungssicherung). Veranlassen Sie ihn außerdem, regelmäßige Stichprobenkontrollen durchführen zu lassen. Das könnten Sie als Sicherheitsfachkraft übernehmen. Wichtig ist dabei, dass die Fahrer bei Verstößen gegen die Sicherungsregeln auch mit ernsten Folgen rechnen müssen, z.B. Abmahnung.

Übrigens: Wegen mangelhaft gesicherter Ladung kann auch der Halter mit einem Bußgeld belegt werden. Bei einem Unfall kann er sogar persönlich haftbar gemacht werden.


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