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BHW-Kunden büßen für Zinswette

von Mareike Schulz und Reinhard Hönighaus (Frankfurt)

Der Bausparkasse BHW droht nach der einseitigen Kündigung von Hochzins-Bausparverträgen aus den 90er-Jahren eine Klagewelle empörter Kunden. Die BHW informierte rund 7000 Bausparer darüber, dass ihre vollständig angesparten Verträge einseitig gekündigt und ausbezahlt werden.

Verbraucherschützer laufen daher Sturm. Mit dem ungewöhnlich radikalen Schritt versucht der seit 2006 zur Postbank gehörende Baufinanzierer, eine fehlgeschlagene Zinswette aus den 90er-Jahren zu korrigieren.

Im Zuge seines Börsengangs hatte BHW damals massiv für seinen Dispo-Plus-Tarif geworben, der den Bausparern einen Guthabenzins von bis zu fünf Prozent zusicherte. BHW hatte Kunden mit dem Argument gelockt, dass Bausparverträge eine attraktive Verzinsung bieten, auch wenn man später nicht bauen will. In den Erläuterungen zu dem Tarif hieß es damals: "Wenn Sie kein Darlehen in Anspruch nehmen möchten, können Sie von der attraktiven Guthabenverzinsung aus der Sparphase profitieren."

Da die Zinsen in den folgenden Jahren jedoch deutlich sanken, sind die Hochzinsverträge aus den 90er-Jahren für BHW mittlerweile sehr teuer geworden. "Damals konnte niemand ahnen, dass die Zinsen viele Jahre so niedrig sein würden", sagte ein BHW-Sprecher. "Ebenso konnten wir uns nicht vorstellen, dass viele Kunden den Bausparvertrag als reine Geldanlage einsetzen." Dies sei "nicht der Sinn des Bausparens. Wir meinen deshalb, dass eine Kündigung rechtens ist".
Wenn Kunden dies nicht akzeptieren wollten, biete BHW an, vorläufig auf die Kündigung zu verzichten - und auf eine Entscheidung der zuständigen Ombudsfrau des Verbands der Privaten Bausparkassen zu warten.

Auch andere Bausparkassen wie zum Beispiel Schwäbisch-Hall, Wüstenrot und Debeka hatten damals ähnliche Produkte mit hohen Sparzinsen im Angebot. Allerdings ergreifen die Konkurrenten nicht ähnlich radikale Maßnahmen. "Eine Kündigung von alten Renditetarifen durch Wüstenrot findet nicht statt. Wir bieten dem Kunden lediglich an, freiwillig zu anderen attraktiven Vertragsvarianten zu wechseln", sagte ein Wüstenrot-Sprecher. "Altverträge spielen bei uns nicht so eine Rolle", hieß es bei Schwäbisch-Hall.

Verbraucherschützer sind empört über die Kündigungen. "Seit Längerem erhalten wir Beschwerden von Kunden, die von der BHW zur Vertragsauflösung gedrängt worden sind", so Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ob die Kündigungen BHWs rechtens sind, ist noch unklar. Die Verbraucherzentrale NRW hält eine einseitige Vertragsauflösung für nicht zulässig. Bieler: "Die seinerzeit vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge sehen eine solche Kündigungsmöglichkeit bei einer vollständigen Vertragsansparung nicht vor". Der Anlegeranwalt Klaus Rotter rät Betroffenen, ein Ombudsverfahren über den Verband der Bausparkassen zu führen. Das Verfahren hat eine bindende Wirkung bis zum streitigen Betrag von 5000 Euro. "Selbst wenn das Ombudsverfahren negativ ausgeht, könnten gerichtliche Klagen des Kunden gegen die BHW Aussicht auf Erfolg haben", sagte die Frankfurter Anwältin Daniela Hirsch.

Die Kunden sollten sich zusammenschließen, um einen Pilotprozess gegen BHW zu ermöglichen, sagte Rotter. Man werde die Bausparkasse aber voraussichtlich nicht verpflichten können, weiter einen so hohen Guthabenzins zu zahlen. Das Bauspargesetz sehe schließlich vor, dass die Kunden ein Darlehen nehmen müssten. "Früher oder später wird die BHW daher aus den Verträgen rauskommen."

Quelle: FTD http://www.ftd.de/boersen_maerkte/marktberichte/:BHW%20Kunden%20Zinswette/267570.html


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