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Gesetzliche Einlagensicherungen

Gesetzliche Einlagensicherung: EU-weit sind Mindeststandards zur Absicherung von Spar- und Sichteinlagen vorgeschrieben, also für Gelder, die auf Bankkonten liegen. Die gesetzliche Mindestsicherung beträgt 20.000 Euro und 90 Prozent. Das heißt, wenn Sie 25.000 Euro oder mehr auf ein Bankkonto eingezahlt haben, und Ihre Bank wird insolvent, bekommen Sie nach dem Gesetz nur 20.000 Euro wieder. Zuständig hierfür ist die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken (EdB). Die meisten Banken bieten über diesen gesetzlichen Schutz hinaus daher zusätzlich eine freiwillige Einlagensicherung. Aber Vorsicht, nicht alle Papiere die eine Bank verkauft gehören auch zu den abgesicherten Anlagen, z.B. Schuldverschreibungen sind überwiegend nicht abgesichert.

Freiwillige Einlagensicherung: Gelder auf Ihren Bankkonten sind durch bankeneigene Sicherungseinrichtungen in den meisten Fällen voll abgesichert. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken springen andere Institute desselben Verbands ein, das geht auf mehreren Stufen. Bei den Privatbanken gibt es den Sicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken (BdB). Hier sollten Sie aber unbedingt prüfen, ob die private Bank, der Sie Ihr Geld anvertrauen, dort auch wirklich Mitglied ist.

Investmentfonds: Investmentfonds sind immer Sondervermögen, zu mindestens in Europa und des USA. Es gibt auch zweitweise Anlagevermittler die kuriose Anlagen mit dem Sitz auf den Bahamas heute immer noch vermitteln und da gibt es beis heute keine Investmentgesetzgebung. Geht eine Bank oder ein Investmentinstitut Pleite, so zählen die Depotwerte eines Investmentfonds nicht dazu. Beispiel, als die BfI Bank pleiteging, haben die Anleger ihr Kapital auf festverzinsliche Anlagen verloren, die jedoch die hauseigenen Investmentfonds kauften haben vom Insolvenzverwalter Post bekommen mit der Abrechnung der Anteile zu 100%. Die Fonds wurde aufgelöst und an die jeweiligen Kunden nach dem gültigen Anteilspreis verkauft und ausbezahlt. Selbst in der größten Krise sollten Investmentfonds im Depot nicht fehlen, besonders Aktienfonds da hier Unternehmenswerte hinterlegt sind. Auch wenn diese schwanken ist längerfristig die Sicherheit größer. Geldmarktfonds sind zwar genauso gesichert, aber der Anteilspreis kann sehr stark schwanken, da man nie weiß was für festverzinsliche Wertpapiere der Fonds im Depot hat. Beispiel, werden argentinische oder isländische Staatsanleihen im Fonds gehalten, können diese auch verloren gehen. Der Geldmarktfonds wird zwar nicht zu 100% an Wert verlieren, aber die Ausfall- und Inflationsrisiken (z.B. bei Geldabwertungen) bleiben erhalten.


Hinweis: Die Videokonferenz ist nur bei vorheriger Terminabsprache möglich. Auch eine spontane Schaltung während eines Telefonats ist möglich. 

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