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Fahrgemeinschaften versichert

(© BörseGo AG 2007 - http://www.boerse-go.de, Autor: Gansneder Thomas, Redakteur)

Wer angesichts von Bahnstreik und steigenden Benzinpreisen gemeinsam mit anderen zur Arbeit fährt, steht bei Unfällen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung (BG) in Wiesbaden hin.

Viele Berufspendler müssen aufgrund der Bahnstreiks wieder aufs eigene Auto umsteigen. Das kann nicht nur umweltschädlich sondern auch kostenintensiv sein. Doch wer eine Fahrgemeinschaft bildet, kann gerade bei den hohen Benzinpreisen viel Geld sparen. Manchmal ist eine Fahrgemeinschaft sogar günstiger, als das Bahnticket selbst. Auch Umwege bei der Fahrt zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, weil nicht alle Mitfahrer im gleichen Betrieb arbeiten, sind durch die BG versichert. Voraussetzung ist, dass alle Mitfahrer als Beschäftigte gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn die Fahrgemeinschaft nur unregelmäßig stattfindet. Auf dem Hin- und Rückweg besteht für sie der gleiche Versicherungsschutz wie für Beschäftigte, die allein fahren. Das Gleiche gilt übrigens auch für Schüler und Studenten.

Bei einem Unfall kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die medizinische Versorgung und die Wiedereingliederung in das Berufsleben. Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt die BG Verletztengeld. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bgdp.de  oder telefonisch: 06 11/ 13 10.

Quelle: Berufsgenossenschaft Druck und Papier
Quelle: http://www.fonds-reporter.de/startnews.php?ida=715004&idc=32


Hinweis: Die Videokonferenz ist nur bei vorheriger Terminabsprache möglich. Auch eine spontane Schaltung während eines Telefonats ist möglich. 

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