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Bauland ist nicht gleich bebauungsfähiges Land!

Der Traum vom Eigenheim beginnt in der Regel mit dem Kauf eines Grundstücks. Allerdings entpuppt sich die als "Bauland" angepriesene Fläche nicht immer auch als tatsächlich sofort bebauungsfähiges Land, und das vermeintliche Schnäppchen beim Grundstückskauf erweist sich als wertlos.

Baufachleute unterscheiden nämlich zwischen Bauerwartungsland, Bauland, Fertigbauland und dem so genannten fertigen freien Bauland. Unter dem Begriff Bauerwartungsland fallen bestimmte Grünflächen, die im Flächennutzungsplan der Kommune bereits als Bauland vorgesehen sind, aber für die noch kein Bebauungsplan existiert. Im Prinzip kann dort zwar gebaut werden, einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung seiner Baupläne hat der Käufer allerdings nicht.

Anders ist das beim Bauland: Dabei handelt es sich um Grundstücke, für die schon ein rechts-gültiger Bebauungsplan existiert, die aber noch nicht komplett erschlossen sind. Dort hat der Käufer zwar einen Rechtsanspruch aufs Bauen, aber die Bebauung kann noch eine Zeitlang auf sich warten lassen. Wer unter Zeitdruck steht, sollte sich vorher bei der Kommune genau erkundigen, wann mit einer Erschließung zu rechnen ist.

Wesentlich einfacher haben es die Erwerber von Fertigbauland. Dort sind alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau erfüllt. Der Bauherr kann sofort seine Baupläne zur Genehmigung einreichen. Nachteil beim Fertigbauland: Die anteiligen Erschließungskosten sind im Grundstückspreis noch nicht enthalten. Anschlüsse für Gas, Wasser, Abwasser und Strom müssen noch gelegt und vom Grundstückseigentümer bezahlt werden.

Zum Festpreis gibt es dagegen das fertige freie Bauland. Wer eine solche Parzelle erwirbt, hat bereits alles inklusive: Grundstückspreis und Erschließungskosten. Unter diese Kategorie fallen vor allem Grundstücksparzellen innerhalb bereits bestehender Wohngebiete.

Grundsätzlich sollten sich Grundstückskäufer immer vor dem Kauf über den Stand der Bebaubarkeit informieren, sonst erleben sie eventuell eine böse Überraschung. Im Zweifelsfall sollen sie einen Bausachverständigen mit der Prüfung des Grundstücks beauftragen. Der Fachmann klärt bereits vor dem Kauf, ob der Baugrund für die geplante Bebauung überhaupt geeignet ist.


Hinweis: Die Videokonferenz ist nur bei vorheriger Terminabsprache möglich. Auch eine spontane Schaltung während eines Telefonats ist möglich. 

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