Verkäufer müssen auf Mängel hinweisen
Verkäufer, die ihr Haus auf Vordermann bringen, dürfen es sich damit nicht zu leicht machen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Eigentümer arglistig handelt, wenn er etwa einen Feuchtigkeitsschaden einfach überpinselt und den Mangel gegenüber dem Käufer verschweigt. In dem Fall drang auf Grund einer fehlenden Außen-Abdichtung Feuchtigkeit in den Keller ein. Der Verkäufer musste letztlich für die Beseitigung des Schadens aufkommen.
(BLZ) Aktenzeichen:5 Ulli 1/05