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Vetragsrücktritt für Bauherren ohne Schadenersatz

Trödelt das mit dem Bau einer Immobilie beauftragte Unternehmen, können Bauherren ihren Auftrag kündigen, ohne Schadensersatz fürchten zu müssen. So lautet das Urteil (Az.: 24 U 150/04) des Oberlandesgerichts Hamm in einem konkreten Fall. Dabei waren Bauarbeiten an einer 700.000 € teuren Immobilie am Tag des geplanten Einzugs noch immer im Rohbauzustand. Auch ein halbes Jahr später war die Wohnung nicht fertig. Der Bauherr setzte dem Bauunternehmen eine Frist, die aber nicht eingehalten wurde. Daraufhin trat er vom Kaufvertrag zurück. Der Bauträger forderte im Gegenzug 240.000 €, da er - so die Begründung - die Wohnung nicht zum geplanten Preis weiterverkaufen konnte. Die Klage wurde nun in zweiter Instanz abgewiesen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Bauunternehmen seinem Kunden einen konkreten Zeitplan hätte vorlegen müssen, aus dem eindeutig hervorgeht, wann das Bauvorhaben frühestmöglich fertig sein könnte.

Quelle: FTD 07.09.2007, OLAF WITTROCK


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