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Sonnenschirm 03 360x420Wenn Sonnenschirme und Gartenmöbel aufgrund eines Sturms durch den Garten fliegen

Wie sind Gartenmöbel versichert, wenn ein Sturm sie beschädigt oder zerstört? Gehört es zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?

Die Klimaveränderungen sorgen auch dafür, dass es immer häufiger Stürme auftreten und Schäden an Gartenmöbel verursachen. Im Schaden stellt sich dann die Frage, wer leistet für den Schaden?


Was umfasst die Hausratversicherung

Laut Bedingungen sind in der Regel Balkone, Loggien und am Gebäude anschließende Terrassen mitversichert. Aber dennoch kann es zu Problemen führen, wenn der Versicherer sich auf Klauseln beruft, dass Hausrat-Gegenstände nicht versichert sind, die sich außerhalb von schützenden Räumen befinden, wie ein Sonnenschirm (mit Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen).

Das Amtsgericht Freiburg hatte in einem Schadenfall sich damit zu befassen und hat am 26.04.2021 die Ausschluss-Klausel im Urteil (26.4.21, 6 C 468/21) als wirksam erklärt. Auch wenn Balkone, Loggien und Terrassen mitversichert sind, müssen Schäden am Hausrat, das sich dort befindet, nicht ersetzt werden, da es außerhalb von schützenden Räumen ist. Hausrat-Gegenstände seien bei Sturm und Hagel dort nicht versichert. Eine Ausnahme gelte für Antennen und Markisen.

Das Gericht bestätigt zudem, dass diese Regelung den Versicherungsnehmer nicht unverhältnismäßig benachteiligt. Entsprechende Hausrat-Gegenstände könnten ohne erheblichen Aufwand in einem Schuppen, Gartenhaus oder in anderen Räumen des Gebäudes gelagert werden. Umgekehrt wäre für den Versicherer bei einer ungeschützten Lagerung im Freien, das mit einem unkalkulierbaren Risiko verbunden.


Es kommt also auf die Bedingungen an

Nicht alle Bedingungen enthalten solche Bedingungen oder Ausschlüsse. Somit kann folglich nicht pauschal die Aussage getroffen werden, dass unter anderem Sonnenschirme nicht versichert sind. Wir empfehlen entsprechende Tarife, die nicht solche Einschränkungen beinhalten. Ein weiteres Risiko für Hausrats-Gegenstände können auch Wildtiere sein, die sich nachts oder auch am Tage auf dem Grundstück bewegen.


Hinweis: Die Videokonferenz ist nur bei vorheriger Terminabsprache möglich. Auch eine spontane Schaltung während eines Telefonats ist möglich. 

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