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Kasko muss zahlen beim Ausweichen von Tieren


Viele Autofahrer bremsen auch und vor allem für Tiere und tun das durch schöne bunte Aufkleber an der Heckscheibe gut sichtbar kund. Tierfreunde auf vier Rädern haben jedoch häufig Stress mit ihrer Autoversicherung. Und zwar wenn es auf Grund eines Ausweichmanövers zu einem Unfall bis hin zum Totalschaden kommt und der Versicherer dafür zahlen soll. Schon ein wenig älter ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs unter dem Aktenzeichen IV ZR 202/90. Diese ist besonders bedeutsam, weil sie Tierfreunde in ihrem Verhalten bestätigt. Im vorliegenden Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße einem Reh ausgewichen, zuerst in den Graben gefahren und daraufhin gegen einen Baum geprallt. Die Kasko-Versicherung des Pkw-Lenkers verweigerte die Schadenübernahme, zog aber vor dem höchsten deutschen Zivilgericht den Kürzeren. Somit können tierliebe Autofahrer auch in Zukunft den vierbeinigen Freunden des Menschen ausweichen, ohne negative finanzielle Konsequenzen nach einem Unfall befürchten zu müssen.
Quelle: OVB Antje Schweizer


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