Versicherer kann bei Häufung von Schadenfällen Ersatz verweigern
Versicherung darf bei Häufung von Einbrüchen Schadensersatz verweigern
Eine Versicherung darf bei häufigen Einbrüchen misstrauisch werden und Schadenersatz verweigern. Es genügt in solch einem Fall dann nicht mehr, wenn der Versicherte das äußere Erscheinungsbild eines Einbruchs nachweisen kann. Die gesamten Umstände können eine bloße Vortäuschung des Einbruchs nahelegen. Die Vielzahl der Einbrüche lässt sich allein mit Unglück nicht mehr erklären. Im konkreten Fall hatte der Kläger zudem in den vergangenen fünf Jahren noch andere Versicherungsfälle gemeldet, wie Sturmschäden, Kfz-Unfälle und sonstige Kfz-Schäden, so dass seine Glaubwürdigkeit nachhaltig erschüttert ist.
OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 23.09.2006, Az. 25 U 151/04
Quelle: asscomapct 06.10.2006