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KFZ Winterreifen

Ohne Winterreifen hohe Strafen möglich

Winterreifen sind kein muss. Besonders sind Fahrer in der Stadt oft der Meinung, dass man auch so gut über die Runden kommt. Aber auch hier kann es zu Blitzeis und Glätte führen.

Welche Folgen kann es haben im Winter mit Sommerreifen zu fahren?

Ob für Privatpersonen, Firmeninhaber die ein oder über eine Fahrzeugflotte besitzen, müssen sich auf eine veränderte Wetterlagen anpassen. Unternehmer könnten sogar mit in Ordnungswidrigkeitsverfahren einbezogen werden, wenn die Polizei bei Schnee oder eisglatter Straße Fahrzeuge ohne Winterreifen antreffen (siehe auch unangemessenen Reifen §2 Abs. 3a StVO).

In Deutschland gibt es keine generelle Pflicht Winterreifen zu nutzen, sondern der Nutzer muss stattdessen situativ Handeln. Die Unterschiede sind auch von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Im Süden kann der Winter jedes Jahr härter sein als in Mitteldeutschland, wo weder Glatteis noch Schnee ausfallen, insbesondere wenn es immer wärmer wird. Es gibt auch keine zeitliche Pflicht (Faustregel von Oktober bis Ostern). Ausnahmen gibt es für einspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Kräder, Mopeds), Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV.

Der Fahrer muss aber auf veränderte Straßenverhältnisse reagieren, beispielsweise bei Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, Glatteis oder Schneeglätte. Dann besteht die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind mit einer Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimeter (was aber auch viel zu gering sein kann, besser sind 4 Millimeter. Ganzjahresreifen sollen die Pflicht erfüllen, sofern das Alpine-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung auf dem Reifen enthalten ist.

Welche Winterreifenpflicht gilt im Ausland?

Wer im Ausland unterwegs ist (besonders in Österreich, Schweiz, Italien-Tirol), sollte sich vor Reiseantritt erkundigen, denn dort kann es unterschiedliche Vorschriften geben, z.B. auch das Mitführen und Benutzen von Schneeketten.

Österreich: Die Winterreifenpflicht gilt in Österreich für alle PKWs, Kombikraftwagen und LKWs mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von max. 3.500 kg. Die Pflicht besteht vom 1. November bis 15. April des nächsten Jahres bei Schnee, Matsch, Eis oder Glatteis. Alternativ können auch Schneeketten montiert werden.

Schweiz: Es gilt keine generelle Winterreifenpflicht, dennoch müssen man mit Geldbußen rechnen, wenn wegen ungeeigneter Berreifung der Verkehr behindert wird.

Italien: Die Winterreifenpflicht unterscheidet sich regional. Auch kurzfristig aufgestellte Schilder können zur Winterreifenpflicht führen. In vielen Regionen Italiens herrscht vom 15. November bis 15. April Winterreifenpflicht. In diesem Zeitraum müssen auch Schneeketten im Auto mitgeführt werden. Auf einzelnen Strecken zeigen Hinweisschilder die Schneeketten-Pflicht an. In Italien ist die Geschwindigkeit mit angelegten Schneeketten auf maximal 50 km/h beschränkt.

Mit welchen Bußgeldern und Strafen muss man bei fehlenden Winterreifen rechnen?

Die Bußgelder sind sehr unterschiedlich, so kann beispielsweise der Fahrer in Deutschland ein Verstoß mit 60 Euro geahndet werden, wenn andere behindert werden mit 80 Euro, bei einer Gefährung mit 100 Euro und bei einem Unfall mit 120 Euro. Und in allen Fällen wird es einen Punkt in Flensburg geben. Aber auch der Halter könnte mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ebenfalls ein Punkt bestraft werden, selbst dann, wenn er nicht gefahren ist sondern nur das KFZ ausgeliehen hat.

Was können die Versicherer zusätzlich berechnen und was ist beim einen Versicherer-Wechsel zu achten?

Bei einem selbst verschuldeten Unfall erfolgt die Zahlung an den Geschädigten aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes. Der Versicherer kann aber den Versicherungsnehmer bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Noch größer kann die Last werden, wenn ein Personenschaden verursacht wurde und nicht heilbare Gesundheitsschäden die Folge sind. Neben der finanziellen Last muss der Verursacher eventuell einen Leben lang die Schuld tragen, was eine psychologische Belastung bedeutet, mit dem Wissen, das man den Unfall möglicherweise verhindert hätte können.

Man sollte unbedingt darauf achten, dass mit dem Jahreswechsel der damit oft verbundenen Versicherer-Wechsel auch der „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ mit versichert wird, besonders wenn Sie die Kaskoversicherung wünschen.

Was ist bei einer Reifenpanne?

Natürlich kann es sein, das man während der Fahrt eine Reifenpanne hat und einen Sommerreifen aufziehen muss. Mit einer Strafe ist dann nicht zu rechnen, da es sich um einen Notbehelf handelt. Aber man muss natürlich die Fahrt vorsichtig fortsetzen. 

Fahren mit Winterreifen im Sommer erlaubt?

Da die Gummimischung der Winter- und Sommerreifen sich unterschiedlich bei den Temperaturen verhalten und folglich auch der Gripp sich ändert, kann es ein Problem werden, wenn man mit Winterreifen im Sommer fährt. Grundsätzlich kann man im Sommer mit Winterreifen weiterfahren, aber bei einem Unfall könnte je nach Schwere einer vorliegenden groben Fahrlässigkeit der Versicherer die Leistungen in der Kaskoversicherung kürzen oder sogar versagen. Selbst wenn der Fahrer nicht den Unfall verursacht hat, könnte ein Mitverschulden vorliegen.

 

Informationen zum Bußgeldkatalog (Stand 22.10.2021): 
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/update-stvo-novelle.html

 


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