Kaskoversicherer muss trotzdem leisten bei unklaren Unfallhergang
Der Kaskoversicherer muss auch dann aus der Vollkasko leisten, wenn der Unfallhergang nicht zweifelsfrei zu ermitteln ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die vorliegenden Schäden am Fahrzeug von einem Unfallereignis herrühren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.3.2006, Az: 12 U 292/05)