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KFZ AutoradioKein Versicherungsverlust beim Bedienen des Autoradios

Bedient ein Autofahrer während der Fahrt sein Autoradio, ist das noch längst kein Grund, ihm bei einem Unfall automatisch den Versicherungsschutz abzusprechen.

Denn das würde dem Sinn und Zweck einer Vollkaskoversicherung widersprechen, so eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg (Az. 8 U 4033/04).

Wie die Deutsche-Anwaltshotline berichtet, muss nach dem Urteil der fränkischen Richter die Versicherung einem Pkw-Fahrer, der bei ca. 50 km/h gegen eine Verkehrsinsel in der Fahrbahnmitte gefahren war, den Schaden von 15.403,20 Euro voll ersetzen. Und das, obwohl der Mann selbst zugegeben hatte, durch das Bedienen des Radios im Fahrzeug möglicherweise kurzzeitig vom Verkehrsgeschehen abgelenkt gewesen zu sein.

Aus einem kurzen Blick oder Griff zum Radio lasse sich nämlich nicht herleiten, dass der Pkw-Fahrer seine Aufmerksamkeit erhebliche Zeit von der Fahrbahn abgewendet hat. Vorübergehende Unaufmerksamkeiten aber, die nach dem Nürnberger Richterspruch "nahezu alltäglich vorkommen", reichen für den Verlust des Versicherungsschutzes nicht aus. Dafür müsse schon eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Auch führe nach Meinung der Nürnberger Oberlandesrichter das Bedienen eines Autoradios nicht, wie von der Versicherung unterstellt, "zwangsläufig" zum Verreißen der Lenkung. Der Versicherer kann sich damit also nicht aus seiner Leistungspflicht herausmogeln.

Quelle: Geld und Verbraucher 05.10.2006


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