Keine Leistung durch Versicherer bei mehrfachen Hinweis auf die Unterführungshöhe
Ein VN, der trotz dreier Hinweisschilder auf die Unterführungshöhe mit dem Wohnmobil die Unterführung passiert, handelt grob fahrlässig. Der Versicherer muss nicht zahlen (OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.1.2006, Az: 3 U 107/05).