Kfz-Kaskoversicherer zahlt bei falscher Unfallschilderung nicht
Der Kfz-Versicherer wird ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer bei einem Verkehrsunfall einen völlig falschen Unfallhergang gegenüber dem Kaskoversicherer angibt.
Im einem kürzlich vor dem OLG Köln (Az: 9 W 1/03) zu entscheidenden Fall hatte der Versicherungsnehmer angegeben, der Unfall sei durch ein leichtsinniges Überholmanöver des Unfallgegners verursacht worden. Tatsächlich aber hatte ein riskantes Wendemanöver des Versicherungsnehmers den Unfall herbeigeführt.
Der Kfz-Versicherer hatte daher den Schadenersatz gekürzt. Das OLG Köln gab dieser Vorgehensweise des Versicherers nunmehr Recht. Weil der Pkw-Lenker nicht bei der Wahrheit geblieben war, durfte der Kfz-Versicherer seine Leistungen verringern.
Quelle: LexisNexis