Schäden vor dem Brand werden nicht von der Teilkasko übernommen
Gerät ein Fahrzeug nach einem Unfall in Brand, sind in der Teilkaskoversicherung die Schäden, die bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls "Brand" durch den Unfall entstanden sind, nicht zu ersetzen. Bei Ermittlung der Schadenshöhe ist von dem Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall, aber vor Ausbruch des Brands auszugehen (OLG Celle, Urteil vom 16.3.2006, Az: 8 U 155/05).