Grunderwerbssteuer für bebautes oder unbebautes Grundstück
Beim Kauf eines bebauten Grundstücks zahlen Sie Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis. Wenn Sie ein unbebautes Grundstück kaufen und darauf ein Bausatzhaus selbst errichten, dass Ihnen der Verkäufer des Grundstücks geliefert hat, brauchen Sie die Grunderwerbsteuer nur auf den reinen Grundstückpreis zu zahlen.
Bundesfinanzhof, Urteil Az. II R 13/03 vom 27.10.2004