Zertifikate: Eventuelle Änderung der Zinsabschlagsbesteuerung
Auf dem Prüfstand steht auch die starre Haltung des Finanzamts zu Zertifikaten, bei denen der Emittent eine Rückzahlung zusagt. Hier sollen Kurserträge immer als Kapitaleinnahmen gelten und dem Zinsabschlag unterliegen. Ist eine solche Garantie aber nur geringfügig, soll das nach Ansicht des Finanzgerichts München nicht gelten, was der BFH nun noch bestätigen muss (VIII R 53/05).
Quelle: FDT 05.01.2007