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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.


Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- oder Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u. a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen. Unabhängig von der Vergütung werden Netto- und Honorartarife favorisiert, sofern der Produktgeber dies in Bezug auf die Kundenanforderungen anbietet. Hierzu erhält der Kunde entsprechende Informationen über die Honorarhöhe und den Unterschieden zum Provisionstarif.


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Risikolebensversicherung für Übergewichtige

Besonders Übergewichtige haben das Problem, günstige Prämien für die Todesfallabsicherung über eine Risiko-Lebensversicherung zu erhalten, da die Risikozuschläge sehr hoch sein können. Über 100% Prämienunterschied alleine schon bei Direktversicherer.

Zudem erstellen überwiegend die Online- und Vergleichsrechner in keiner Weise ein sauberes Angebot. Mal werden Größe und Gewicht berücksichtigt und mal nicht. Bei einigen Versichern wird trotz vorheriger Eingabe von Größe und Gewicht diese erst dann berücksichtigt, wenn alle Gesundheitsfragen beantwortet wurden. Einige Versicherer begründen dies damit, dass gerade diese Daten abhängig von weiteren Fragen sein können. Das ist verwirrend, denn die Prämien die angezeigt werden, enthalten selten einen Hinweis, dass die Prämien nicht final sind. So kann es locker Zuschläge zwischen 20% bis über 100% geben. Zudem bieten nicht alle Vergleiche und Ratings eine Übersicht ihrer Leistungen an, z.B. die vorgezogene Todesfallleistung bei einer geringen Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten. Das könnte wichtig für die Entscheidung sein. Besonders das Gewicht nach der Geburt kann auch zu Risikozuschlägen führen, wobei diese höchstwahrscheinlich nicht nötig wären. Denn aufgrund einer Schwangerschaft ist das Übergewicht nicht zu berücksichtigen. Dieser Hinweis fehlt fast überall. Zudem ist zu empfehlen, dass im Antragsprozess mit dem Versicherer zu klären.

Beispiele für eine Risikolebensversicherung für Übergewichtige:

Wie groß die Unterschiede sein können, hier einige ausgewählte Beispiele von den bekanntesten Direktversicherer.
Versicherte Person: Alter 29, weiblich, Buchhalterin, Größe 165, Gewicht 95 kg, schon immer Nichtraucherin, wünscht eine Absicherung bis zu 67. Lebensjahr (Laufzeit 38 Jahre) mit 150.000 Euro konstanter Versicherungssumme. Grund der Absicherung ist die Familienabsicherung wegen Geburt eines Kindes.

Angebote von
Direktversicherer (Kürzel)

LOH
Basis

IRV
Klassik

ALD
aktiv Leben plus

AUE
Standard

Laufzeit

38 Jahre

35 Jahre

38 Jahre

38 Jahre

Vorgezogene
Todesfallsumme

25% der
VS

100% der
VS

100% der
VS

nein
(100% bei Aktion)

Zahlprämie jährlich

281,74 Euro

145,43 Euro

212,23 Euro

216,29 Euro

Onlinevergleich Check 24: Kein Angebot ist richtig laut o.g. Beispiel

Da bei Check 24 in keiner Weise die Größe, das Gewicht oder der Bodymaßindex bei der Berechnung berücksichtigt wird, sind alle Angebote im o.g. Beispiel falsch, da die möglichen Risikozuschläge nicht berücksichtigt wurden. Zudem ist auch nicht erkennbar, ab welchen Größen und Gewicht überhaupt dies Prämien relevant ist. Nicht nur Übergewicht, auch Untergewicht könnte eine Rolle bei der Prämienbestimmung spielen. Die Annahme dass der erste Platz auch bei einem Risikozuschlag günstig wäre, irrt. In unserem Beispiel ist der günstigste Tarif mit Risikozuschlag bei einer Normalannahme eher teuer. Der Versicherungsnehmer müsste bei allen Gesellschaften Nachfragen und Angebote einfordern. Macht das ein Kunde alleine, sind weitere Risiken gegeben, da bestimmte Tarifdetails oft nicht bekannt sind, die wichtig sein könnten. Versierte und unabhängige Vermittler kennen in der Regel die Bedingungsunterschiede und können dies entsprechend bei den Angeboten berücksichtigen.

Beispiel: So gibt es aktuell im Basistarif eines Direktversicherers (EUROPA) die Mitversicherung der vorgezogenen Todessfalleistung bei geringer Lebenserwartung (Stand 04.2022). In den Onlinevergleichen sind solche Aktionen selten bis gar nicht enthalten. Im unteren Beispiel hat jedoch Check24 darüber informiert, was positiv zu werten ist. Die Frage stellt sich jedoch, ob der Kunde dies erkennt, damit was anfangen kann und der Onlineanbieter solche Angebote zeitnah online umsetzen kann. Nachteilig ist jedoch, das nicht alle Tarife bei Check 24 enthalten sind, so z.B. der o.g. Tarif IRV. Das günstigste Angebot bei Übergewicht fehlt. 

Quelle: https://www.check24.de/risikolebensversicherung/ am 06.05.2022

Risikoversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Zudem besteht die Möglichkeit, je nach Höhe und Grund des Abschlusses auch eine Todesfallabsicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen zu erhalten. Hier Beispiele:

Angebot 1: Versicherte bis Endalter 40, max. bis 100.000 Euro, gilt für Tarif Klassik und Premiun, sowie für Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit, Schwere Krankheitenversicherung und Unfallzusatzversicherung.

Stand 04.2022


Es besteht ein Urheberrecht am Inhalt der zur Verfügung gestellten Dokumente. Ein Kopieren ist nicht erlaubt, sowie jegliche gewerbliche Nutzung.


Logo 10 ProzentErstinformation nach §15 VersVermV   

 
Name und Anschrift des Maklerunternehmens
Kanzlei Heidekamp
Kanzlei für Versicherungsvermittlung und Finanzberatung
Amalienpark 3A, 13187 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 474 1323
Fax:       +49 (0) 30 474 73 596, +49 (0) 30 474 83 838

Tarifkosten: siehe: Traifinfo  oder unter www.telekom.de

 

Tätigkeitsart
Versicherungsmakler §34d GO (alt: §34c 1A GO)
IHK-Registriernummer: D-UDR9-6J1QU-58 , IHK-Berlin
Gewerbeamt: Berlin Pankow,  Fröbelstraße 17 Haus16, 10405 Berlin 
Gründer und Eigentümer: Bert Heidekamp, Versicherungsfachwirt (IHK)
Die Eintragung im Vermittlerregister besteht als zugelassener Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO,
mit der Registernummer D-UDR9-6J1QU-58, überprüfbar unter www.vermittlerregister.info oder bei der IHK Köln,
Unter Sachsenhausen 10- 26, 50667 Köln.

Gemeinsame Registerstelle
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29, 10178 Berlin, Telefon: 030 20308-0


Beteiligungen

Dieses Unternehmen hat keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt ist auch keine Versicherungsgesellschaft an unserem Unternehmen beteiligt. Bei der Auswahl der Versicherungsprodukte sind wir an kein Unternehmen gebunden.


Beratung und Vermittlung

Die Vermittlungs-Tätigkeit über die Kanzlei Heidekamp enthält neben der Vermittlung auch Beratung. Grundlage einer Vermittlung oder Beratung ist der Maklerauftrag oder Maklervertrag. Die Auswahl der Produkte und Tarife kann je nach Sparte beschränkt sein und wird in der Dokumentation begründet.

Art und Quelle der Vergütung bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt 

  • als konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden (beispielsweise für Netto- oder Honorartarife) oder 
  • als in der Versicherungsprämie enthaltene Courtage (Provision), die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder 
  • als Kombination aus beidem (in diesem Fall wird die Courtage offen gelegt).

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, die eventuell vermittelt werden.

Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zum Beispiel Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an ihren Verband übermitteln.  Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen sowie bei künftigen Anträgen und bei Vertragskündigungen oder im Rahmen der Schadensbearbeitung. Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Makler weitergeben.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung / Angebotsabgabe erforderlich ist. Die vorgenannte Einwilligung gilt im gesetzlichen Rahmen auch für die Datenspeicherung und -weiterverarbeitung beim Makler selbst.

Der Auftraggeber willigt weiterhin ein, dass seine Daten zur Vertragsvermittlung und/oder der Vertragsdurchführung, die zur Erfüllung der Maklertätigkeit notwendig sind, an Rechtsnachfolger und/ oder Mitinhaber des Maklers weitergegeben werden, die insbesondere durch Bestandsübertragung Rechtsnachfolger oder durch Eintritt in die Firma des Maklers Mitinhaber werden. Sofern der Makler Deckung über einen Dritten besorgt (z.B. einen Maklerpool oder Spezialmakler)  namentlich folgende Firmen: AMEX, Jung DMS&Cie, Fondsnet, Domcura, Degenia oder namentlich im Auftrag genannt  gilt dieses sinngemäß.


Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Versicherungsnehmer können Sie sich Beschweren bei uns, oder  auch bei:


Ergänzende Informationen:
Für die außergerichtliche Streitbeilegung sind gemäß § 42 k VVG folgende Schlichtungsstellen zuständig:

Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Günter Hirsch
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Fon: 0800 / 369600 gebührenfrei


Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Dr. Dr. h.c. Klaus Theo Schröder
Postfach 060222, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Fon: 0180/ 2550444 gebührenpflichtig (6 ct/m aus dem dt. Festnetz/ Mobilfunk max. 42 ct/m).

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Hinweis: Die Videokonferenz ist nur bei vorheriger Terminabsprache möglich. Auch eine spontane Schaltung während eines Telefonats ist möglich. 

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