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Gebäude-Versicherungen

Wer nicht auf die Qualität der Vertragsbedingungen achtet, kann im Schadenfall aufgrund von Deckungslücken alles verlieren. Im schlimmsten Fall verliert man die Wohnmöglichkeit, hat einen Kredit weiter zu bedienen und hat kein ausreichendes Einkommen, um ein neues Haus finanzieren zu können. Aus diesem Grund: Entscheiden Sie sich für bestmögliche Bedingungs-Qualitäten.

Bert Heidekamp
Analyst, Sachverständiger und Versicheurngsmakler
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Fensterscheiben durch Feuerwerks-Böller nicht versichert

Wird auf der Straße gefeiert, wie etwa zur Fußball-WM, entstehen dabei manchmal auch Schäden in umliegenden Geschäften. Die Eigentümer können von ihrer Wohngebäudeversicherung aber nicht immer vollen Ersatz verlangen. Das Landgericht Saarbrücken entschied, dass eine Feuerwerkskörper zerstörte Schaufensterscheibe nicht zu seien. Schäden durch unbe­mannte Flugkörper ver­sichert, ein Böller falle jedoch nicht unter den Begriff. (BLZ) Aktenzeichen: 2 S 354/03


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