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Gebäude-Versicherungen

Wer nicht auf die Qualität der Vertragsbedingungen achtet, kann im Schadenfall aufgrund von Deckungslücken alles verlieren. Im schlimmsten Fall verliert man die Wohnmöglichkeit, hat einen Kredit weiter zu bedienen und hat kein ausreichendes Einkommen, um ein neues Haus finanzieren zu können. Aus diesem Grund: Entscheiden Sie sich für bestmögliche Bedingungs-Qualitäten.

Bert Heidekamp
Analyst, Sachverständiger und Versicheurngsmakler
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Wasser in leer stehendem Haus muss abgelassen werden

Wasser in leer stehendem Haus muss abgelassen werden - Versicherung haftet sonst bei Frostschäden nicht


Ist ein Gebäude längere Zeit unbewohnt, müssen die Wasserzufuhr abgestellt und alle Leitungen abgelassen werden. Unterbleibt diese obligatorische Vorsichtsmaßnahme, hat die Versicherung des Hauseigentümers bei einem vom Frost verursachten Rohrbuch nicht für die Schäden aufzukommen. Auch dann nicht, betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de), wenn die leeren Räume vorsorglich beheizt worden wären. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Celle entschieden (Az. 8 U 1/07).

Eine Erbengemeinschaft verkaufte ein Haus nebst Grundstück, und wegen der geplanten Renovierung hatte der Käufer das Gebäude zunächst noch nicht bezogen. Auf ihn ging aber der Versicherungsvertrag des Voreigentümers über, in dem eine Klausel vorschrieb, dass „nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig zu kontrollieren und dort alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten" seien.

Im kalten Januar 2006 löste sich an einem Waschbecken im Dachgeschoss die Verbindungsmuffe zwischen Kaltwasserleitung und Eckventil. Das ausgetretene Leitungswasser breitete sich im gesamten Haus aus. Der Schaden wegen der Durchfeuchtung und späteren Schimmelbildung wurde auf rund 100.000 Euro beziffert. Aber die Versicherung verweigerte die Zahlung - mit richterlicher Zustimmung.

„Dabei ließ das Gericht sogar die Frage offen, ob vielleicht nicht der Frost sondern Vandalismus Ursache des Wasserschadens gewesen sei", erklärt Rechtsanwalt Steffen Liebl. Denn nach Auffassung der Celler Richter wäre es bei jeder denkbaren Konstellation nicht zu dem Schaden gekommen, hätte der neue Hausbesitzer die Rohre entleert.

Quelle: Geld und Verbraucher


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